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Beiträge mit dem Tag «Bau- Und Architektenrecht»

Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann.

Sowohl das BGB wie auch die VOB/B sehen eine Bauabnahme vor, sobald der Auftragnehmer die Bauleistung vertragsgerecht fertig gestellt hat. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann der Auftragnehmer nach neuem BGB-Bauvertragsrecht mithilfe einer Zustandsfeststellung die Situation vor Ort dokumentieren und sich absichern.

Das Gesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag. Im neuen Gesetz finden sich hierbei Vorschriften, die bisher inhaltlich weder im BGB noch in der VOB/B geregelt wurden.

Für Bauunternehmer gilt: Lohn gibt es erst nach getaner Arbeit. Das birgt das Risiko, dass der Auftraggeber die Zahlungsansprüche des Unternehmers am Ende gar nicht erfüllen kann. Natürlich kann der Unternehmer klagen, doch die Durchsetzung der Ansprüche dauert meist sehr lange. Sinnvoller ist es, die Zahlungsansprüche vorher abzusichern. Der Bauleitung stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

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Bei einem Bauvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Auftraggeber/Besteller und einem Auftragnehmer/Unternehmer über die Erbringung von Bauleistungen. Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018 ist der Bauvertrag im BGB speziell geregelt.

Nachdem die Mietpreisbremse nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat und es in Deutschland weiterhin zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt, wurde beim Wohngipfel Ende September über Möglichkeiten diskutiert, wie mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Zwei wichtige Ergebnisse betreffen das Erbbaurecht und eine Sonder-AfA.

Haben Auftraggeber und Auftragnehmer einen VOB/B-Vertrag vereinbart, ergeben sich daraus für den Auftragnehmer zahlreiche Anzeigepflichten. Doch an wen muss die Meldung gehen? Reicht es, den Bauleiter oder Architekten zu informieren? Mit dieser Frage hat sich das OLG Karlsruhe befasst.