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Fachwissen, das ankommt – aktuelle Meldungen zu Ihrem Interessensgebiet

Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

Beiträge mit dem Tag «Gefährdungsbeurteilung»

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Körperliche Arbeiten wirken sich auf Muskeln, Gelenke und andere Bereiche des Körpers aus. Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese Belastungen für die Beschäftigten auf Dauer nicht zu groß wird. Hierfür gibt es u. a. die sog. Leitmerkmalmethode. Mit ihr ermittelt der Arbeitgeber, wie hoch die tatsächliche physische Belastung der Arbeitnehmer ist und ob ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie funktioniert die Leitmerkmalmethode und wann sollte man sie nutzen?

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz: Arbeitgeber müssen in bestimmten Fällen keine anlassunabhängige Beurteilung mehr durchführen. Dennoch gilt weiterhin die grundsätzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung. Wer genau für die Analyse verantwortlich ist und wie Unternehmen eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstellen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Diese Analyse bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei gibt es je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit unterschiedliche Gefährdungsfaktoren. Der folgende Beitrag vermittelt einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.

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Am 18. Juni 2024 wurden Neuerungen in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben. Sicherheitsverantwortliche im Arbeitsschutz müssen diese Änderungen und grundlegenden Inhalte der TRGS 900 kennen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Egal ob im Büro, im Labor oder auf dem Feld – viele Menschen verrichten regelmäßig Alleinarbeit. Allerdings gelten hierfür besonders strenge arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, da sich im Notfall keine zweite Person in der Nähe befindet, um erste Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Wir zeigen, wann Alleinarbeit erlaubt ist, was bei gefährlicher Alleinarbeit zu beachten ist und wie Arbeitgeber eine Risikobeurteilung erstellen.

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Jeder Arbeitgeber muss sowohl physische als auch psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz ermitteln. Allerdings ist das Durchführen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung oftmals schwierig, da es hierfür keine allgemeinen Grenzwerte o. Ä. gibt. Wie erstellt man also eine psychische Gefährdungsbeurteilung? Wer darf sie erstellen und wie oft muss sie wiederholt werden?

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Die TRGS 400 beschreibt die korrekte Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie wurde zuletzt im Juli 2017 aktualisiert und enthält verschiedene Vorgaben für Arbeitgeber. Wie sollte die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 aussehen und welche Änderungen müssen Arbeitgeber seitdem beachten? Hier ein Überblick.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten?

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Im Oktober 2022 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 neugefasst. Sie definiert passende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, bei denen es zum Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen kommt und wie die dazugehörige Gefährdungsbeurteilung aufgebaut sein soll. Welche Änderungen sind jetzt für Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche wichtig?

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Auch im Home-Office sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet. Mögliche Gefahren ergeben sich z. B. durch einen nicht ergonomischen Arbeitsplatz oder zu hohe psychische Belastung. Doch wie können Arbeitgeber die Beurteilung durchführen, wenn die Beschäftigten in den eigenen vier Wänden arbeiten und wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ aussehen?