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Beiträge mit dem Tag «Trba»

Angestellte im Labor, die mit biologischen Arbeitsstoffen agieren, benötigen spezielle Schutzmaßnahmen für ihre Gesundheit. Denn sie sind je nach Tätigkeit einem erhöhten Expositionsrisiko gegenüber gefährlichen Stoffen ausgesetzt. Worauf es beim Schutz dieser Beschäftigten ankommt und wie sich die dazugehörigen Maßnahmen in Schutzstufen einteilen lassen, erklärt die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100.

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Am 28.04.2022 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 200 geändert. Das ist die erste Neuerung seit der erstmaligen Veröffentlichung im Juni 2014. Die Regel definiert Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung (BioStoffV) und gilt für alle Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die geänderten Anforderungen an die erforderliche Fachkunde zu erfüllen?

Mit der TRBA 250 erhalten Arbeitgeber im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege konkrete Vorgaben zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Das reicht von der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung zum Infektionsschutz bis hin zu Schutzmaßnahmen bei Fingernägeln, Arbeitskleidung und Co. Der folgende Beitrag liefert eine Zusammenfassung der aktuellen TRBA 250.