Anpassungsfortbildung
Eine Anpassungsfortbildung findet dann statt, wenn sich die Anforderungen an einen Arbeitsplatz ändern.
Sie gehört zur beruflichen Fortbildung, eine tarifliche Höhergruppierung ist damit allerdings nicht verbunden. Sie baut auf den bereits vorhandenen Qualifikationen des Mitarbeiters auf, erhält und erweitert sie. Damit erwirbt der so geförderte Arbeitnehmer eine verbesserte horizontale Einsatzfähigkeit im Unternehmen. Diese Fördermaßnahme ist fachspezifisch zwei Bereichen zugeordnet. Sie gehört in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (BWL) zum Personalwesen und vermittelt Kenntnisse zu Grundlagen und Funktionen der Personalführung. In der Volkswirtschaftslehre ist sie den Bereichen Wirtschaftspolitik, Strukturpolitik und Bildungspolitik zugeordnet. Anpassungsfortbildung wird oft vom Unternehmer selbst angeboten, der so das Wissen seiner Belegschaft auf dem aktuellsten Stand hält. Bildungszentren der Kammern, Berufsverbände oder allgemeine Bildungsträger bilden weitere Anlaufstellen.
Neubeginn nach Auszeit
Eine solche Fortbildung ist sinnvoll, wenn es nach einer Auszeit zurück in den Beruf geht. Die schnellen Veränderungen der heutigen Berufswelt machen das nach vielleicht einem Jahr Elternteilzeit schon erforderlich. Nötig ist diese Maßnahme unter anderem in Berufen, für die sich ständig die Voraussetzungen ändern, zum Beispiel bei Steuerberatern. Sie stellen sich laufend auf neue Vorgaben des Gesetzgebers ein. Der technische und wissenschaftliche Fortschritt beeinflusst aber auch die Anforderungen an das Führen von Maschinen oder die handwerkliche Arbeit. Auch Menschen mit Migrationshintergrund benötigen die Anpassungsfortbildung. Sie kommen vielfach mit Berufs-, Fachhochschul- oder Universitätsabschlüssen in ein neues Land. Dort allerdings findet zunächst eine Überprüfung ihrer Qualifikation mittels Kenntnisstand- oder Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Entdecken Sie aktuelle Weiterbildungen im Bereich Personal, Ausbildung und Recht >