GDPdU

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) regeln die Zugriffsmöglichkeiten von Finanzbeamten auf digitale Unterlagen bei Betriebsprüfungen.

Dabei lassen sich drei Arten des Datenzugriffs durch den Betriebsprüfer unterscheiden:

1. der unmittelbare Lesezugriff (Z1),
2. der mittelbare Zugriff über Auswertungen (Z2) und
3. die Datenüberlassung in verschiedenen Formaten (Z3).

Für die Datenüberlassung sind verschiedene Datenformate zugelassen. Mittlerweile gibt es auch eine Empfehlung des Bundesfinanzministeriums für einen entsprechenden Beschreibungsstandard. Die Daten lassen sich dann vom Betriebsprüfer in eine Prüfersoftware wie IDEA einlesen und auswerten.