Gemeinkosten

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Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostenträger zugerechnet werden können, z. B. allgemeine Verwaltungskosten. Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die sog. Einzelkosten.

Zur Verrechnung von Gemeinkosten auf einzelne Kostenträger werden unterschiedliche Verfahren angewendet. Dabei können Gemeinkosten nur durch eine Schlüsselung zugeordnet werden.

Beispiel

Das Gehalt eines Meisters einer Produktionswerkstatt ist Bestandteil der Einzelkosten dieser Abteilung. Bezogen auf die Aufträge, die diese Abteilung durchlaufen, sind sie dagegen Bestandteil der Gemeinkosten.