Mobilitätsbudget: Versteuerung, Höhe und Alternative zum Firmenwagen?

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Mit dem Mobilitätsbudget erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Geldbetrag für die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel. So kann das Budget z. B. den in Deutschland beliebten Dienst- oder Firmenwagen ersetzen. Allerdings gelten bei der Versteuerung des Mobilitätsbudgets einige Besonderheiten.

Was versteht man unter Mobilitätsbudget?

Ein Mobilitätsbudget ist ein fester Betrag für Arbeitnehmer, den Unternehmen zur Verfügung stellen, um alternative Verkehrsmittel für dienstliche und private Fahrten zu nutzen. Es dient vielerorts als Alternative zum Firmenwagen und kann (je nach Vereinbarung) beliebig eingesetzt werden – etwa für öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, E-Bikes oder Taxis. So soll das Mobilitätsbudget nicht nur die Flexibilität, sondern auch die Nachhaltigkeit fördern, indem es umweltfreundliche Verkehrsmittel unterstützt.

Insgesamt bietet das Mobilitätsbudget sowohl Arbeitgebern als auch Angestellten einige Vorteile:

Vorteile für Arbeitgeber Vorteile für Arbeitnehmer
Attraktivität: Mobilitätsbudget kann als attraktives Benefit im Wettbewerb um Fachkräfte dienen. Flexibilität: Freie Entscheidung, welches Verkehrsmittel wann für welche Zwecke genutzt werden soll.
Kosteneinsparungen: Geringere Kosten im Vergleich zur Anschaffung von Dienstwagen. Gleichbehandlung: Mobilitätsbudget ist für gesamte Belegschaft möglich (Firmenwagen z. B. oft nur für Führungskräfte).
Nachhaltigkeit: Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (z. B. zur Erfüllung der CSRD) – je nach Verkehrsmittel.

Nachteil: In Regionen, in denen der ÖPNV schlecht ausgebaut ist oder andere Verkehrsmittel fehlen, z. B. auf dem Land oder in kleineren Städten, ist das Mobilitätsbudget oft noch keine Alternative zum Auto.

Des Weiteren kann das Mobilitätsbudget bei der steuerlichen Behandlung für Herausforderungen sorgen.

Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

Das Mobilitätsbudget wird in der Regel als geldwerter Vorteil angesehen und unterliegt so der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dabei ist dessen Versteuerung komplexer als z. B. bei Firmenwagen. Denn je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Steuersätze, wie etwa für Zugtickets, E-Roller oder ein Taxi. So sind z. B. öffentliche Verkehrsmittel (im Gegensatz zu anderen Angeboten) grundsätzlich steuerfrei. Gleichzeitig kann das Budget nicht nur als Sachbezug, sondern auch als voll zu versteuernde Gehaltserhöhung oder Barlohn-Erstattung nach Vorleistung gewährt werden.

Zur Vereinfachung dieser Regelungen sieht das Jahressteuergesetz 2024 folgende Pauschalversteuerung vor:

  • Pauschalversteuerung von 25 % bis höchstens 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (sozialversicherungsfrei)
  • Pauschale gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt​.

Die Abrechnung erfolgt häufig über Belege und Rechnungen über Apps, die von externen Anbietern verwaltet werden. Ebenfalls beliebt sind sog. Mobilitätskarten, mit der sich verschiedene Mobilitätsdienstleistungen buchen und bezahlen lassen.

Wie hoch Mobilitätsbudget?

Die Höhe des Mobilitätsbudgets pro Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber selbst festgelegt werden – genauso wie den Anlass (beruflich/privat) und die Verkehrsmittel, für die das Budget genutzt werden darf. Soll der Betrag pauschal mit 25 % versteuert werden, darf das Mobilitätsbudget nach dem Jahressteuergesetz 2024 höchstens 2.400 Euro pro Jahr, also 200 Euro monatlich, betragen.

Quellen: ZDF, Spiegel