Schwebendes Geschäft

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Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge, die noch von keinem Vertragspartner erfüllt wurden.

Sie werden bis zur Erfüllung als schwebend bezeichnet. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) finden schwebende Geschäfte nur dann Eingang in die Buchführung, wenn sie Verluste erwarten lassen. Dies führt zur Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

 

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