Vergaberecht – einfach erklärt

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Das Vergaberecht bildet das rechtliche Gerüst für die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Unternehmen oder Organisationen durch staatliche Stellen oder öffentliche Einrichtungen. Ziel des Vergaberechts ist es, die Transparenz, Fairness und Wettbewerbsfähigkeit in öffentlichen Beschaffungsverfahren sicherzustellen. Dies regelt den gesamten Prozess, angefangen von der Ausschreibung bis zur Auswahl des geeigneten Anbieters für Dienstleistungen, Warenlieferungen oder Bauprojekte.

EU-weit gelten bei öffentlicher Vergabe bestimmte Ober- und Unterschwellenwerte, die den entsprechenden Vergabeprozess für den jeweiligen Auftrag festlegen. Mehr dazu unter Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge der EU.

Die 6 Säulen des Vergaberechts

  1. Verfahrenstypen: Das Vergaberecht umfasst verschiedene Verfahren, darunter offene Verfahren, nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerbliche Dialoge. Jedes Verfahren hat seine eigenen Regeln und Vorschriften, um die passende Methode für den jeweiligen Auftrag zu gewährleisten.
  2. Gleichbehandlung: Ein zentraler Grundsatz des Vergaberechts ist die Gleichbehandlung aller potenziellen Bieter. Alle Anbieter müssen die gleiche Chance haben, den Auftrag zu erhalten, und dürfen nicht diskriminiert werden.
  3. Transparenz: Das Vergaberecht legt fest, dass alle Schritte des Vergabeprozesses transparent sein müssen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen, die Klärung von Fragen der Bieter und die Offenlegung von Entscheidungskriterien.
  4. Diskriminierungsfreiheit: Die Auswahl des besten Angebots sollte ausschließlich auf objektiven Kriterien wie Preis, Qualität und Erfahrung basieren.
  5. Eignungskriterien: Das Vergaberecht erlaubt Auftraggebern, Anforderungen an die Eignung der Bieter festzulegen. Hierbei geht es um finanzielle Stabilität, technische Fähigkeiten und berufliche Qualifikationen.
  6. Rechtsmittel: Das Vergaberecht gewährleistet den rechtlichen Schutz von Bietern, die das Gefühl haben, ungerecht behandelt worden zu sein. Hierzu stehen verschiedene Rechtsmittel wie Nachprüfungsverfahren zur Verfügung.

Anwendungsbereiche des Vergaberechts

  • Öffentliche Aufträge: Vergaberecht findet Anwendung bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen oder Bauprojekten durch staatliche Stellen, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen.
  • EU-weite Vergabe: Im europäischen Kontext gibt es Richtlinien, die die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedsstaaten regeln, um einen einheitlichen Wettbewerbsrahmen zu schaffen.
  • Innovation und Nachhaltigkeit: Vergaberecht kann auch zur Förderung von Innovation und nachhaltigen Praktiken in öffentlichen Beschaffungen genutzt werden.

→ Das Vergaberecht schafft eine rechtliche Grundlage, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge fair, transparent und wettbewerbsorientiert vergeben werden. Durch die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts wird eine effiziente und gerechte Beschaffung von Leistungen und Gütern gewährleistet.