Biomonitoring: Untersuchung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

17.03.2022 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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In bestimmten Branchen ist die Gefahr besonders hoch, dass Beschäftigte umliegende Schadstoffe in ihren Körper aufnehmen. Um zu messen, wie hoch die tatsächliche Belastung der Mitarbeiter ist, können Arbeitgeber ein sog. Biomonitoring veranlassen. Was wird dabei untersucht und welche arbeitsmedizinischen Vorgaben sollten Arbeitgeber beachten?

Wichtig zu wissen für den Arbeitgeber

Um Biomonitoring erfolgreich in das Unternehmen zu implementieren, sollten Arbeitgeber folgende Bestandteile in ihrem Betrieb umsetzen:

  • Fachkundige, aktuelle sowie umfassende Pflicht zur Ermittlung von Schad- und Gefahrstoffen (z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung)
  • Expositionsgeminderte Arbeitsverfahren
  • Verständliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Tätigkeitsbeginn
  • Achtsamer Umgang mit Schad-/Gefahrstoffen
  • Diszipliniertes Trageverhalten geeigneter persönlicher Schutzausrüstung

Auch wichtig zu wissen: Biomonitoring darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Über die Indikation und Art des Biomonitorings entscheidet der nach § 7 ArbMedVV beauftragte Arzt. Vor der Durchführung eines Biomonitorings muss er sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. Außerdem muss der Beschäftigte, der untersucht werden soll, der Prüfung zustimmen, nachdem er ausführlich über die Art und den Grund aufgeklärt wurde (Art. 2 GG, Satz 2 i. V. m. § 6 Abs.1 Satz 2 ArbMedVV).

Nach Beendigung des Biomonitorings wertet der Arzt die Erkenntnisse aus. Sie können, unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht (in anonymisierter Form), in die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers einfließen. Die Kosten für das Biomonitoring trägt der Arbeitgeber oder der Unfallversicherungsträger.

Als Stütze dient das Biomonitoring-Auskunftssystem der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Es erleichtert die gefahrstoffbezogene Recherche von Werten zur Beurteilung von Messergebnissen, anerkannten Analyseverfahren und externen Qualitätssicherungsangeboten. Über die Eingabe des Substanznamens oder der CAS-Nummer kann nach Biomonitoring-Informationen zu mehr als 1000 (Gefahrstoff-)Gruppen gesucht werden.