Sicherheitsdatenblatt: Definition
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Dokument, das innerhalb des globalisierten harmonisierten Systems (GHS) wichtige Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch enthält. Es dient als Informationsquelle über schädliche Wirkungen auf Umwelt und die Gesundheit. Diese Informationen ermöglichen es dem Arbeitgeber, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Umwelt und Gesundheit zu schützen, und seine Mitarbeiter im Umgang mit diesen Stoffen und Gemischen zu schulen.
Das SDB muss spätestens bei der ersten Lieferung des Stoffes oder Gemisches bereitgestellt werden – und das kostenlos. Die Bereitstellung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Anwender aber tatsächlich geliefert werden. Es reicht also nicht, das SDB auf einer Homepage verfügbar zu machen.
TRGS 220 als Ergänzung zur ECHA
Für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern bilden die REACH-Verordnung mit Artikel 31 und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit § 5 die gesetzliche Grundlage. Zudem wurden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" veröffentlicht. Die TRGS 220 soll als Ergänzung der ECHA-Leitlinien dienen, indem sie auf nationale Aspekte eingeht.
In den Abschnitten 1.4 "Notrufnummern", 2 "Mögliche Gefahren", 7 "Handhabung und Lagerung", 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung" und 15 "Rechtsvorschriften" sind die Auswirkungen der nationalen Gesetzgebung am deutlichsten sichtbar.
"Notrufnummern"
In dem Unterabschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblattes kann eine firmeneigene Notrufnummer oder die eines Giftinformationszentrums mit den zugehörigen Notrufnummern angegeben werden.
"Mögliche Gefahren"
In diesem Abschnitt muss die Einstufung des Stoffs oder des Gemischs eingetragen werden, die sich aus den Einstufungen nach der CLP-Verordnung ergeben.
Auch die M-Faktoren und die für den jeweiligen Stoff festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwerte sollten aufgeführt werden.
"Handhabung und Lagerung"
Hier sollten ergänzende Angaben über die Zuordnung des Stoffes oder Gemisches im nationalen Lagerklassensystem gemacht werden. Die TRGS 510 hilft, die Lagerklasse zu ermitteln.
"Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung"
Abschnitt 8 bezieht sich auf die Arbeitsplatzgrenzwerte, die in der TRGS 900 nachzulesen sind. Explizit werden in Abschnitt 8 die Kurzzeitwerte angegeben sowie Angaben zur Herkunft des Grenzwerts mit Angabe des Monats und des Jahres der letzten Änderung gemacht. Auch die Angaben zu den biologischen Grenzwerten, die in der TRGS 903 enthalten sind, erfolgen in diesem Abschnitt.
Existieren keine Arbeitsplatzgrenzwerte bzw. keine biologischen Grenzwerte, gilt die MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Unabhängig von den nationalen Grenzwerten werden in diesem Abschnitt ggf. vorhandene DNEL- und PNEC-Werte gemäß Anhang II REACH-Verordnung angegeben.
"Rechtsvorschriften"
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblattes sollte auf nationale Vorschriften wie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder andere zutreffende Rechtsvorschriften wie die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) hingewiesen werden.
Beim Erstellen des SDB müssen alle Unterabschnitte ausgefüllt werden. Dort wo keine spezifischen Daten verwendet werden oder Daten nicht verfügbar sind, muss im entsprechenden Abschnitt darauf hingewiesen werden. Denn für die Nichteingabe von Informationen muss es stichhaltige Argumente geben.
TRGS 220: Ersteller des Sicherheitsdatenblattes
Neben den gesetzlichen Grundlagen geht die TRGS 220 auch auf die Qualifikation der Person ein, die das Sicherheitsdatenblatt erstellt. Allerdings greift die TRGS 220 auf zwei Quellen zurück, sodass unterschiedliche Angaben zur Qualifikation gemacht werden.
Was der Ersteller eines Sicherheitsdatenblattes also mitbringen muss, um diese Aufgabe rechtskonform erfüllen zu können, erfahren Sie in der aktualisierten Ausgabe des Werks "Die neuen Laborrichtlinien". In diesem digitalen Handbuch haben Experten aus der Praxis alle wichtigen Neuerungen und Pflichten zusammengefasst. Praxisbewährte Checklisten und Arbeitshilfen sowie Praxisleitfäden erleichtern Laborleitern den Arbeitsalltag.
Quellen: Die neuen Laborrichtlinien, Europäische Chemikalienagentur (ECHA)