Inhaltsverzeichnis
- Was ist die TA Lärm?
- Was regelt die TA Lärm?
- Für welche Anlagen gilt die TA Lärm?
- TA Lärm: Schallimmission innerhalb von Gebäuden
- TA Lärm – Tabelle: Immissionswerte tags- und nachtsüber
- TA Lärm: Wärmepumpe und Schallimmissions-Prognose
- Wann ist die TA Lärm anwendbar?
- Maßnahmen gegen Lärm gemäß TA Lärm
- Fazit: Der Stellenwert der TA Lärm
- TA Lärm: FAQ
Was ist die TA Lärm?
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (kurz: TA Lärm) ist eines der wichtigsten Instrumente des Lärmschutzes in Deutschland. Sie dient dazu, Menschen vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen zu bewahren, indem sie klare Lärmgrenzwerte für unterschiedliche Gebiete wie Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete und vor allem für produzierende Gewerbe festlegt. Ziel der TA Lärm ist es, Lärmbelästigungen zu minimieren und ein gesundes Arbeitsumfeld und Lebensumfeld zu sichern. Bei Nichteinhaltung der TA Lärm drohen empfindliche Strafen.
Was regelt die TA Lärm
Die TA Lärm regelt die Grenzwerte für Lärm, die von verschiedenen Quellen ausgehen können. Diese Grenzwerte variieren je nach Art des Gebiets, in dem die Anlage steht. So gelten beispielsweise in Wohngebieten deutlich strengere Vorschriften als in Gewerbegebieten. Die TA Lärm gibt außerdem genaue Vorgaben zur Messung und Bewertung des Lärms, um eine zuverlässige Prognose der Schallimmissionen sicherzustellen.
Für welche Anlagen gilt die TA Lärm?
Die TA Lärm ist für genehmigungspflichtige Anlagen relevant, die Lärm erzeugen könnten. Dazu zählen industrielle Anlagen, Kraftwerke und zunehmend auch Wärmepumpen. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Schall, der von diesen Anlagen ausgeht, korrekt bewertet und gemessen wird. Nur wenn die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden, wird eine Genehmigung erteilt, wodurch ein effektiver Schutz der Belegschaft und/oder der Anwohner gewährleistet wird.
Wo wird der TA Lärm gemessen?
Die Messung des Lärms erfolgt an sogenannten Immissionsorten, die typischerweise in lärmsensiblen Gebieten wie Wohngebieten oder dem Außenbereich liegen. Hier gelten besonders niedrige Grenzwerte, um die Lebensqualität der Bewohner zu schützen. Durch die genaue Messung an diesen Orten wird sichergestellt, dass Lärmbelästigungen frühzeitig erkannt und minimiert werden.
TA Lärm: Schallimmission innerhalb von Gebäuden
Die TA Lärm liefert keine Vorgaben für betriebseigene Anlagen. Für betriebsfremde Anlagen wird auf die DIN 4109 in einer veralteten Ausgabe von 1989 verweisen. Die gültige Fassung der Norm sieht die folgenden Grenzwerte für die technische Gebäudeausrüstung vor.
- Wohn-/Schlafräume: 32 dB
- Unterrichts-/Arbeitsräume: 37 dB
TA Lärm – Tabelle: Immissionswerte tags- und nachtsüber
Tags (06:00 bis 22:00 Uhr) | Nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) | |
Industriegebiet | 70 dB | 70 dB |
Gewerbegebiet | 65 dB | 50 dB |
Urbane Gebiete | 63 dB | 45 dB |
reine Wohngebiete | 50 dB | 35 dB |
allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | 55 dB | 40 dB |
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete | 60 dB | 35 dB |
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen | 45 dB | 35 dB |
TA Lärm: Wärmepumpe und Schallimmissions-Prognose
Ein wesentlicher Bestandteil der Einhaltung der TA Lärm ist die Erstellung einer Schallimmissionsprognose. Diese Prognose ermöglicht es, bereits im Vorfeld einer Anlagenerrichtung den zu erwartenden Lärmpegel zu berechnen und nötige Schutzmaßnahmen frühzeitig zu planen.
Beispiel: Ermittlung der Geräuschimmissionen einer Wärmepumpe im Freien durch Prognose
Vereinfachtes Prognoseverfahren:
Die TA Lärm bietet ein vereinfachtes Prognoseverfahren, mit dem der Beurteilungspegel des Schalldruckes rechnerisch aus dem Schallleistungspegel ermittelt werden kann. Der maßgebliche Bezugspunkt befindet sich 0,5 m vor dem Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Dies ist meist derjenige der Wärmepumpe nächstgelegene Raum auf einem Nachbargrundstück. Für die Festlegung wird ein Aufstellungsplan benötigt, der den Standort der Wärmepumpe, die reflektierenden Wandflächen und die Lage der Fenster von schutzbedürftigen Räumen enthält.
Richtwerte für die Schallimmission für Tag und Nacht:
Die TA Lärm gibt Richtwerte für die Schallimmission sowohl für den Tag als auch für die Nacht (im Allgemeinen 06:00 bis 22:00 Uhr) vor. Beide Anforderungen sind zu erfüllen und daher getrennt zu überprüfen.
Viele Wärmepumpen ermöglichen einen schallreduzierten Betrieb über ein Zeitprogramm, die Einstellung wird von einigen Immissionsschutzbehörden akzeptiert, wenn die Einstellung nur von einem Fachbetrieb verändert werden kann. In diesem Fall sind die Beurteilungspegel der Wärmepumpe am Tag (Lr, T) und in der Nacht (Lr, N) mit dem maximalen Schallleistungspegel für den Tagbetrieb (Lw, aeq, T) und dem maximalen Schallleistungspegel im schallreduzierten Betrieb (Lw, aeq, N) einzeln zu bestimmen.
→ Die Schallreduzierung ist möglicherweise mit einer Leistungsminderung der Wärmepumpe verbunden. Eine ausreichende Wärmebereitstellung ist in der Planung und Geräteauswahl zu berücksichtigen.
Vereinfachtes Prognoseverfahren:
Das vereinfachte Prognoseverfahren wird in den Anhängen A1.4.1 und A. 2.4.3 der TA Lärm von August 1998 beschrieben. Für die Auslegung von Wärmepumpen unter einfachen Aufstellbedingungen wurden in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz die folgenden Annahmen getroffen:
- Die meteorologische Korrektur (Cmet) entfällt.
- Der Zuschlag KL für die Impulshaltigkeit ist für Wärmepumpen nicht relevant.
- Der Zuschlag KR = 6 dB(A) in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für den gesamten Tagbetrieb herangezogen, eine zeitliche Gewichtung entfällt.
- Eine Richtwirkung (Di) durch Eigenabschirmung von Gebäuden wird nicht betrachtet.
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Wann ist die TA Lärm anwendbar?
Die TA Lärm wird immer dann angewendet, wenn eine neue Anlage genehmigt oder eine bestehende Anlage umgebaut wird. Zudem spielt sie bei der Planung und Errichtung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete eine wichtige Rolle, da der Lärmschutz von Anfang an berücksichtigt werden muss. In geräuschempfindlichen Gebieten wie reinen Wohngebieten ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig, um Lärmbelästigungen zu verhindern.
Maßnahmen gegen Lärm gemäß TA Lärm
Um die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einzuhalten, gibt es verschiedene Lärmschutzmaßnahmen. Dazu zählen:
- Schallschutzwände oder -barrieren
- Optimierung der Anlagen zur Reduzierung des Schallpegels
- Verlagerung von Anlagen in weniger geräuschempfindliche Gebiete
- Betriebszeitbegrenzungen, um Lärmbelastungen in sensiblen Zeiten zu minimieren
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität der Anwohner zu bewahren und gleichzeitig den Betrieb von Anlagen zu ermöglichen.
Wichtig: Zwar sind für die Aufstellung von Luftwärmepumpen keine Genehmigungen notwendig. Doch die Vorgaben zum Schutz gegen Lärm der TA Lärm sind zwingend zu beachten.
Grundsätzlich gilt für Wärmepumpen und TA Lärm:
- Der Aufstellungsort sollte möglichst nicht direkt an der Grundstücksgrenze sein (je nach Bundesland sind Grenzabstände von bis zu 3 m einzuhalten),
- Ausblasrichtung nicht Richtung Nachbargebäude oder zu Wegen,
- Aufstellung möglichst nicht unter dem Schlafzimmerfenster des Bauherrn,
- Verdampfer und Kondensatablauf müssen zugänglich sein,
- bei sehr kleinen Grundstücken ist die Innenaufstellung im Keller oder in einem Hauswirtschaftsraum möglich,
- die Leitungsführung für Heizungswasser, Strom und Kondensat sollte im Vorfeld geplant werden.
Fazit: Der Stellenwert der TA Lärm
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm gibt genaue Regelungen der Lärmbelastung in Wohn- und Gewerbegebieten vor. Je nach Standort haben Unternehmen durch die strikten Vorgaben zur Messung, Bewertung und Begrenzung von Schallimmissionen mit teils starken Restriktionen zu kämpfen. Andererseits ist die TA Lärm ein starkes Instrument, um den Schutz vor Lärmbelastung zu gewährleisten und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu sichern.
TA Lärm: FAQ
Was ist die TA Lärm genau?
Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm regelt. Sie legt Lärmgrenzwerte für verschiedene Gebiete fest und dient der Einhaltung des Schallschutzes bei genehmigungspflichtigen Anlagen.
Welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung der TA Lärm?
Wird die TA Lärm nicht eingehalten, kann dies zu Bußgeldern, Betriebsbeschränkungen oder sogar Betriebsschließungen führen. Zudem kann eine Genehmigung verweigert oder zurückgezogen werden.
Was passiert mit älteren Anlagen, die nicht mehr TA Lärm konform sind?
Grundsätzlich genießen ältere Anlagen Bestandsschutz, solange sie genehmigungskonform betrieben werden. Die Einhaltung der Genehmigungsauflagen wird anhand der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Vorschriften beurteilt. Trotz des Bestandsschutzes wird die TA Lärm 98 herangezogen, um zu prüfen, ob der genehmigte Betrieb auch den aktuellen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entspricht.
Welche Gebiete sind besonders von der TA Lärm betroffen?
Vor allem Wohngebiete, Außenbereiche und Mischgebiete sind stark betroffen, da hier besonders niedrige Lärmgrenzen gelten. In Industrie- und Gewerbegebieten sind die Grenzwerte hingegen weniger streng.
Welche Anlagen müssen eine Schallimmissionsprognose erstellen?
Anlagen, die erhebliche Lärmquellen darstellen, wie Windkraftanlagen, Produktionsstätten oder Wärmepumpen, müssen eine Schallimmissionsprognose vorlegen, um die Einhaltung der TA Lärm zu gewährleisten.
Wie wird der Lärm gemessen?
Die Lärmmessung erfolgt an Immissionsorten, die sich in der Nähe von lärmempfindlichen Gebieten wie Wohngebieten oder öffentlichen Einrichtungen befinden. Die Messung erfolgt nach den in der TA Lärm festgelegten Methoden.
Wie oft muss eine Lärmmessung erfolgen?
Die Häufigkeit der Lärmmessungen hängt von der Anlage und den örtlichen Bedingungen ab. In der Regel werden Messungen bei Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen der Anlage durchgeführt.
Quellen: Zukunftssichere Heiztechnik, Planung, Installation, Wartung und Förderung im Neubau und Bestand, FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2024; Das digitale Handbuch zum Veranstaltungsrecht, FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2024