Inhaltsverzeichnis
- Haben Auszubildende Anspruch auf Weihnachtsgeld?
- Wann entsteht Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Ausbildung?
- Wie hoch ist Weihnachtsgeld in der Ausbildung?
- Fazit
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Ausbildung?
Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld – weder für regulär Beschäftigte noch für Auszubildende. Das Weihnachtsgeld ist stets eine freiwillige Leistung des Ausbildungsbetriebs, die meist in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Ausbildungsvertrag geregelt ist.
Entscheidet sich das Unternehmen für die Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Auszubildende, kann dies unter einem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt stehen. So wird die Zahlung als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vereinbart. Der Ausbildungsbetrieb kann sich dann jedes Jahr neu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlen möchte.
Tipp: Um sich rechtlich abzusichern, sollten Unternehmen einen Freiwilligkeitsvorbehalt bei jeder Zahlung als freiwillig kennzeichnen und verdeutlichen, dass kein Anspruch auf diese besteht und sich der Ausbildungsbetrieb vorbehält, jedes Jahr neu über die Zahlung zu entscheiden.
Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Anspruch auf Weihnachtsgeld (in der Ausbildung) entstehen kann.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld als Azubi?
In folgenden Fällen kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld in der Ausbildung bestehen:
- Ausbildungsvertrag: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eine entsprechende Regelung im Ausbildungsvertrag festgehalten wird.
- Tarifvertrag: Es ist möglich, dass ein Tarifvertrag die Zahlung eines Weihnachtsgelds festschreibt – etwa im öffentlichen Dienst, in der Pflege etc.
- Betriebsvereinbarung: Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, kann mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, die die Zahlung von Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe vorsieht.
- Betriebliche Übung: Eine betriebliche Übung entsteht durch bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitgebers über einen längeren Zeitraum. Wird das Weihnachtsgeld regelmäßig gezahlt, können die Beschäftigten im Sinne der betrieblichen Übung davon ausgehen, dass dies auch künftig so gehalten wird.
→ Bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld gilt eine betriebliche Übung nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung als begründet, die den Arbeitgeber rechtlich bindet und zur Weiterführung der Zahlung verpflichtet.
→ Sofern eine betriebliche Übung besteht, können auch Auszubildende von Anfang an die Zahlung eines Weihnachtsgeldes einfordern. Dies kann der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsklausel vermeiden. - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG schreibt den Grundsatz der Gleichbehandlung fest – auch beim Entgelt. Deshalb sind alle Auszubildenden bei der Zahlung eines Weihnachtsgeldes gleichzubehandeln.
→ Der Anspruch entfällt, wenn sachliche Gründe eine Gleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen.
Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld an Auszubildende sind auch die Regelungen zur Höhe der Sonderzuwendung zu beachten.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man als Azubi?
Die Höhe des Weihnachtsgelds für Auszubildende ist nicht einheitlich geregelt. Sie kann von einem prozentualen Anteil der Ausbildungsvergütung bis hin zu einem festen Betrag reichen. In manchen Fällen erhalten Auszubildende das gleiche Weihnachtsgeld wie Festangestellte, in anderen Fällen einen geringeren Betrag.
Bei freiwilliger Zahlung liegt die Höhe des Weihnachtsgeldes im freien Ermessen des Arbeitgebers. Innerhalb der Gruppe der Auszubildenden besteht hingegen eine Gleichbehandlungspflicht. Ist die Höhe des Weihnachtsgelds für Azubis und andere Angestellte in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt, ist diese als Mindesthöhe zu verstehen und kann vom Arbeitgeber angehoben, jedoch nicht abgesenkt werden.
Müssen Auszubildende bei Ausscheiden das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Grundsätzlich gilt für das Weihnachtsgeld in der Ausbildung keinen Rückzahlungsvorbehalt. Auszubildende können das Geld also behalten, wenn sie das Unternehmen verlassen.
Allerdings hat der Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, die Rückforderung in Form einer Rückzahlungs- oder Bindungsklausel vorzubehalten. Diese kann bereits im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Ausbildungsvertrag enthalten sein. Sie sollte eindeutig formuliert sein und eine angemessene Frist für die Rückzahlung definieren.
Fazit
Ob Auszubildende einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls in den geltenden Tarifvertrag gibt Aufschluss. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Gespräch mit dem Ausbilder oder der Personalabteilung. Auszubildenden sollte bewusst sein, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, die nicht in allen Betrieben gezahlt wird. Umso erfreulicher ist es, wenn am Jahresende eine zusätzliche Zahlung auf dem Konto eingeht.
Quelle: „Das neue Berufsbildungsrecht“