DGUV Information 205-001: Änderungen für den betrieblichen Brandschutz in der Praxis
16.06.2021 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ wurde umfangreich überarbeitet und ist im Dezember 2020 erschienen. Sie ersetzt nicht nur die alte Fassung aus dem Jahr 2013, sondern auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“. Das sind die Änderungen und die Inhalte der DGUV Information 205-001.
Neue DGUV Information 205-001: Was ist neu?
Die wohl augenscheinlichste Änderung ist die Änderung des Titels: Hat die DGUV Information 205-001 aus dem Jahr 2013 noch „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ geheißen, trägt die neue DGUV Information 205-001 den Titel „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“. Auch wird im Titel nicht mehr auf die ursprüngliche BGI 560 verwiesen.
Weitere Änderungen in der neuen DGUV Information 205-001 sind u.a.:
- Die Brandursachen wurden um zwei mögliche Ursachen erweitert:
- fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- mangelnde Wartung und Instandhaltung
- [bisher schon enthalten] unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
- [bisher schon enthalten] fehlende Unterweisung der Beschäftigten
- [bisher schon enthalten] mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen
- Für die Praxis relevante Beispiele wurden bebildert bzw. bestehende Bilder modernisiert, sodass sich die DGUV Information 205-001 von 2020 nun besser als Grundlage für Unterweisungen eignet.
- Der Aufbau der DGUV 205-001 hat sich verändert:
DGUV-I 205-001 Dezember 2020 | DGUV-I 205-001 November 2013 |
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Die neue DGUV Information 205-001 ist 68 Seiten lang. Alle Änderungen und Inhalte können Unternehmer und Brandschutzbeauftragte detailliert im „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ nachlesen. Das Buch unterstützt bei der Durchführung von brandschutzrelevanten Gefährdungsbeurteilungen und bei der rechtssicheren Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.
DGUV Information 205-001: Inhalte und Zielgruppe
Bricht in einem Betrieb oder einem Unternehmen ein Brand aus, ist es meist mit gravierenden Folgen verbunden: In der Regel entstehen so hohe Sachschäden, dass viele Betriebe Insolvenz anmelden müssen. Im schlimmsten Fall kommen auch Menschen zu Schaden. Deswegen ist es für jeden Betrieb / jedes Unternehmen unerlässlich, Brandschutzmaßnahmen zu treffen, Fluchtwege zu implementieren und Beschäftigte zu unterweisen.
Die DGUV Information 205-001 informiert über die Grundlagen hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Es werden die drei Säulen des Brandschutzes behandelt:
Vertiefende Informationen zu den einzelnen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb enthalten schließlich die entsprechenden Regelwerke, auf die die DGUV Information 205-001 verweist. Gesammelt und verständlich kommentiert enthalten diese Informationen auch die Brandschutz-Produkte des Forum Verlags.
Wer ist verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz?
Die DGUV Information 205-001 nennt unterschiedliche Personen im Betrieb, die zum erfolgreichen Brandschutz im Betrieb beitragen. Hauptverantwortlicher ist per Gesetz der Unternehmer. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet diesen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen sowie deren Wirksamkeit zu überwachen.
Daneben werden folgende Personen genannt:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) mit Kenntnissen im Brandschutz
- Brandschutzbeauftragte
- Beschäftigte
- Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutzhelfer
Jeder hat seine eigenen Aufgaben. So tragen die Beschäftigten einen wesentlichen Beitrag zum betrieblichen Brandschutz bei, indem sie den Anweisungen der Fachkräfte folgen und sich im Brandfall richtig verhalten. Dafür müssen sie ausreichend unterwiesen werden. Das gelingt mit der Software „Unterweisung: Verhalten im Brandfall“.
Unter den Beschäftigten sollten Brandschutzbeauftragte im Umgang mit den Feuerlöschern ausgebildet werden. Denn dass die Feuerlöscher vorschriftsgemäß aufgehängt wurden, trägt nur zur Hälfte zum Brandschutz bei, solange diese nicht ordnungsgemäß von den anwesenden Personen verwendet werden.
Einmal Brandschutzmaßnahmen umsetzen und davon ausgehen, dass alles jederzeit funktioniert, ist zudem sehr fahrlässig. Unternehmer, Brandschutzbeauftragte oder Sifas müssen in regelmäßigen Brandschutzbegehungen prüfen, ob z. B. alles am richtigen Platz hängt, Brandschutztüren ordnungsgemäß funktionieren und Fluchtwege nicht versperrt sind.
Für die Umsetzung der Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz müssen die Akteure das Rad nicht neu erfinden, sondern können auf Arbeitshilfen und Vorlagen zurückgreifen, die von Fachexperten zusammengestellt wurden. Dennoch dürfen sie die individuellen Gegebenheiten vor Ort nie vernachlässigen.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, DGUV Information 205-001, umwelt-online.de