Barrierefreies Bauen: Barrierefreiheit, Anforderungen, Rahmenbedingungen und Umsetzung
26.05.2026 | J. Morelli/S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Barrierefreies Bauen ist längst eine rechtliche Anforderung. Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der KfW-Förderung (Produkt 455-B) stehen Planer, Architekten und Bauherren vor konkreten Pflichten und neuen Fördermöglichkeiten. Dieser Fachbeitrag erklärt, was moderne Barrierefreiheit nach DIN 18040 bedeutet, wann sie verpflichtend ist, welche Förderungen verfügbar sind – und liefert eine praxisnahe Checkliste für die strukturierte Umsetzung Schritt für Schritt.
Inhaltsverzeichnis
- Moderne Barrierefreiheit – was ist das eigentlich?
- Ist barrierefreies Bauen Pflicht?
- Wird barrierefreies Bauen gefördert?
- Die Kernpunkte des barrierefreien Bauens
- Barrierefrei Bauen: Schritt für Schritt planen mit dieser Checkliste
- Unterschied barrierefreier Bau und barrierefreie Vorrichtung in gebauter Umgebung
- Barrierefreies Bauen – häufige Fragen (FAQ)
- Fazit: Förderung von barrierefreiem Bauen
Moderne Barrierefreiheit – was ist das eigentlich?
Laut Staatsbauverwaltung, der Bauministerien der Länder und der deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist ein Bauobjekt dann als barrierefrei im Sinne von barrierefreiem Bauen zu klassifizieren, wenn:
- z. B. die Wohnung durch die betroffene Person und ohne fremde Hilfe sowie irgendeiner Art Einschränkung bewohnt werden kann.
- Personen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen uneingeschränkt in Nutz- und Wohnräume verkehren können.
Barrierefreiheit umfasst aber nicht nur Gebäude oder öffentliche Anlagen, sondern auch den Arbeitsplatz, Verkehrsmittel und z. B. Dienstleistungen und Gebrauchsgegenstände. Dabei steht immer die Inklusion der Mitmenschen mit Einschränkungen im Mittelpunkt. Das wurde mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bereits vor 7 Jahren noch um den barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erweitert – Experten sprechen in diesem Zusammenhang häufig von moderner Barrierefreiheit.
Dreh- und Angelpunkt der Barrierefreiheit bleibt dennoch das barrierefreie Bauen, wenn es um die Gestaltung des alltäglichen Lebens geht. Egal ob in den eigenen vier Wänden, dem Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden, allen Mitmenschen muss es ohne größere Einschränkung und fremde Hilfe möglich sein, ihren Alltag bestreiten zu können.
Ist barrierefreies Bauen Pflicht?
Seit dem 28. Juni 2025 verlangen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die BFSG-Verordnung (BFSGV), dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft primär digitale und technische Aspekte des barrierefreien Bauens, insbesondere bei öffentlich zugänglichen digitalen Dienstleistungen und Automaten.
→ Für bauliche Anlagen im engeren Sinne (wie Gebäudezugänge, Aufzüge) gelten weiterhin die jeweiligen Landesbauordnungen und DIN-Normen der Reihe DIN 18040, die unter anderem in dieser Checkliste genannt werden.
Wird barrierefreies Bauen gefördert?
Ja, seit dem 8. April 2026 fördert die KfW mit dem Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (KfW-Produkt 455-B) konkrete bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohngebäudebestand. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür insgesamt 50 Mio. Euro bereit.
Gefördert werden unter anderem
- der Einbau bodengleicher Duschen,
- die Beseitigung von Türschwellen sowie
- der nachträgliche Einbau von Aufzügen.
Die Förderung ist gestaffelt:
- Einzelmaßnahmen: 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro
- Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen dazu lesen Sie hier.
Zusätzlich bietet die KfW den Kredit – Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ an. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Programm ist auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum und Smart-Home-Nachrüstung nutzbar.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den KfW-Programmen gibt es weitere relevante Finanzierungsquellen:
- Pflegekassen: Zuschuss bis zu 4.000 Euro (bzw. bis 4.180 Euro laut aktueller Verbraucherzentrale) pro Maßnahme bei vorhandenem Pflegegrad; bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.000 Euro
- Bundesländer: eigene Programme, zum Beispiel Bayern mit einem zinslosen Baudarlehen bis 10.000 Euro (einkommensabhängig)
- Kommunen/Städte: Lokale Förderprogramme – in manchen Großstädten bis zu 30.000 Euro Zuschuss möglich
- GKV und Sozialämter: Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen für ältere, kranke und behinderte Menschen
- Aktion Mensch: Förderprogramme für bestimmte barrierefreie Projekte
Was wird beim barrierefreien Bauen gefördert?
Typische förderfähige Maßnahmen sind:
- Einbau bodengleicher Duschen
- Entfernung von Türschwellen
- Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Verbreiterung von Türen
- Installation von Unterstützungs- und Assistenzsystemen (z. B. Smart Home)
Was versteht man unter barrierefreies Bauen?
Die Kernpunkte des barrierefreien Bauens
Unter dem Slogan „Bauen für alle!“ hat sich der Bund dazu verpflichtet, barrierefreies Bauen in den Fokus zu nehmen. Damit soll die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit Fokus auf dem Bausektor umgesetzt werden.
Gebäude sind demnach so zu errichten, dass Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen diese ohne fremde Hilfe benutzen bzw. bewohnen können. So gelten für das barrierefreie Bauen drei Planungsziele:
- Leicht auffindbar
- Gut zugänglich
- Einfach nutzbar
→ Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Bestand und Außenanlagen.
Das Nachschlagwerk Barrierefreies Bauen des BMWSB
Um die Planung und Umsetzung barrierefreien Bauens so reibungslos und einfach wie möglich zu gestalten, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein informatives Nachschlagwerk entwickelt, das gleichzeitig vielfältige Handlungsempfehlungen enthält.
Das Ziel des Ganzen ist es, barrierefreies Bauen möglichst widerstandarm ablaufen lassen zu können. Das wird vor allem dadurch umgesetzt, dass Planern, Architekten und Bauleitern in jedem Abschnitt der Plan- und Bauphase Praxiswissen vermittelt und Umsetzungstipps bereitgestellt werden.
Bestehend aus folgenden Kapiteln ist das Nachschlagwerk Barrierefreies Bauen eine wichtige Unterstützung für Planer, aber auch für ausführende Gewerke:
- Verschiedene Nutzungsbereiche des barrierefreien Bauens
- Phasen der Planungsprozesse
- Bestehende Grundlagen
- Planungs- und Ausführungsprozesse
- Kapitel Handlungsfelder
- Anwendung beispielhaft an einem fiktiven Projekt
Ein großes Plus ist hierbei, dass das Nachschlagwerk vollständig digital abrufbar ist und somit auch unterwegs oder auf Baustellen zu Rate gezogen werden kann.
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Nichtwohngebäude |
Wohngebäude |
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Neubau |
Neubau |
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Bestand |
Bestand |
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Basierend auf dieser Erstbestandaufnahme können Gebäude anhand der Checkliste hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft, geplant oder umgesetzt werden.
Produktempfehlung
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Barrierefreies Bauen: Schritt für Schritt planen mit dieser Checkliste
| Firma/Einrichtung | ||
| Name des Prüfers | ||
| Ort/Datum | ||
| Prüffragen | Status | Anforderungen |
| 1. Schritt | ||
| Neubau oder Bestand |
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Prüfung der Rechtsgrundlage und generellen Vorgehensweise |
| 2. Schritt | ||
| Neubauten | □ | Festlegung der Zielgruppe bzw. der Nutzungsart des geplanten Gebäudes |
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Bestand |
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Bestandsanalysen und Zielplanungen bzw. Machbarkeitsstudien (z. B. EW Bau siehe „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ des BMUB 2016) zum Barrierefreien Bauen zu empfehlen |
| 3. Schritt | ||
| Einordnung des baulichen Vorhabens nach Funktion und Gebäudeklasse entsprechend den rechtlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen in der Landesbauordnung | □ |
Beachtung der Einteilung in den Landesbauordnungen |
| 4. Schritt | ||
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Rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit und weiterer rechtlich bindender Vorgaben |
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Landesbauordnungen und dazugehörige Technische Regeln, Heimmindestbauverordnung, |
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Bei Sonderbauten |
□ |
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| 5. Schritt | ||
| Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück, Anbindung an öffentliche Räume, Wege und Straßen | □ |
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| 6. Schritt | ||
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Planung der äußeren Erschließung bei barrierefreiem Bauen:
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□ |
Festlegen der Bewegungsflächen und vertikaler Erschließungsarten wie Rampen, Treppen, Aufzüge, Gangbreiten
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| 7. Schritt | ||
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Planung der inneren Erschließung bei barrierefreiem Bauen entsprechend Gebäudeart:
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□ |
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| 8. Schritt | ||
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Planung und Gestaltung der Räume und Wohnungen |
□ |
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| 9. Schritt | ||
| Sanitärräume | □ | Öffentliche Gebäude: Flächenbedarf nach DIN 18040-1
Wohngebäude: gem. DIN 18040-2, höhenverstellbare Objekte für verschiedene Körpergrößen und Mobilitäten, Bewegungsflächen berücksichtigen |
| 10. Schritt | ||
| Küchen | □ | Bewegungsflächen nach DIN 18040-2, höhenverstellbare Einrichtung für verschiedene Körpergrößen und Mobilitäten |
| 11. Schritt | ||
| Wohn- und Schlafräume | □ | Bewegungs- und Abstandsflächen vor und seitlich an Möbeln, Betten, Fenstern, Bedienelementen |
| 12. Schritt | ||
| Gemeinschaftsräume sowie Infotheken/ Empfang | □ |
Einplanung von Höranlagen (induktiv, FM-Anlage, Infrarotanlage) bedenken |
| 13. Schritt | ||
| Technische Ausstattung | □ |
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| 14. Schritt | ||
| Einbeziehung von Experten | □ | Behindertenbeauftragte, Verbände von besonderen Personengruppen, Sachverständige Barrierefreies Bauen |
| Datum, Unterschrift des Prüfers | ||
Unterschied barrierefreier Bau und barrierefreie Vorrichtung in gebauter Umgebung
Sowohl bei barrierefreiem Bauen als auch barrierefreien Vorrichtungen steht die Funktionalität an erster Stelle. Letztere beziehen sich jedoch ausschließlich auf eine barrierefreie und sichere Bewegung im Raum innerhalb von Gebäuden. Aber nur im Verbund der beiden entfaltet sich eine umfassende Unterstützung eingeschränkter Personen.
Als typische barrierefreie Vorrichtungen werden Bewegungsflächen für Personen mit Mobilitätshilfen oder gute Beleuchtung sowie angemessene Bedienhilfe, rutschhemmende Böden, Haltegriffe o. Ä. betrachtet.
→ Besonders wichtig ist eine angemessene Ausstattung von Sanitäranlagen, die möglichst lange für die Eigenständigkeit der Nutzer sorgen können.
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Vor allem im Bereich der Körperpflege wollen eingeschränkte Personen so lange wie möglich selbstständig bleiben. Mit teils einfachen Maßnahmen, wie Stütz-/Armlehnen kann bereits viel erreicht werden. |
Barrierefreie Räume
Wenn von barrierefreien Räumen die Rede ist, verschmelzen bauliche Eigenschaften und Gebäudeausstattung miteinander. Das Ganze lässt sich am Beispiel der visuellen, akustischen und auditiven Anforderungen deutlich machen: Beleuchtung durch Tageslicht aufgrund der Fenster- und Raumkonzeption in Einklang mit strategisch treffend verteilter elektrischen Raumbeleuchtung, gute räumliche Akustik mit wenig baulichen Hindernissen unterstützt durch Hörunterstützungsanlagen sowie visueller Kontrast zwischen einzelnen Bauelementen (Wänden, Böden, Türen) mit zusätzlichen visuellen Modifikationen, um räumliche Schlüsselelemente besser unterscheiden zu können.
Barrierefreies Bauen – häufige Fragen (FAQ)
1. Welche DIN-Norm ist die Grundnorm für barrierefreies Bauen?
Die DIN 18040 ist in Deutschland die anerkannte Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen. Sie ersetzt die früheren Normen DIN 18025-1 und DIN 18025-2 vollständig und bildet die zentrale technische Planungsgrundlage für Barrierefreiheit im Bauwesen.
2. Welche Normen gibt es für barrierefreies Bauen?
Seit August 2021 gilt ergänzend die DIN EN 17210 als erste Europäische Norm für Barrierefreiheit im Bauwesen. Sie beschreibt grundlegende funktionale Mindestanforderungen nach den Prinzipien „Design for All“ und „Universal Design“ und deckt mit über 300 Seiten sämtliche Aspekte barrierefreien Bauens ab. Die nationalen Teile der DIN 18040 wurden an diese europäische Norm angepasst; im Oktober 2025 wurde zudem ein Entwurf der überarbeiteten DIN EN 17210 veröffentlicht
3. Ist die DIN 18040 verpflichtend?
Die DIN 18040 ist nicht automatisch bundesweit verpflichtend. Sie erhält ihre Verbindlichkeit erst, wenn sie von den Bundesländern in die jeweiligen Landesbauordnungen oder als Technische Baubestimmung (etwa über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, VV TB) übernommen wird. In vielen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, ist die DIN 18040-2 für Wohnungen und die DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude verbindlich vorgeschrieben.
Ohne diese Übernahme ist die DIN 18040 eine anerkannte technische Regel und dient als Planungsgrundlage. Aber sie ist dann rechtlich nicht zwingend einzuhalten
4. Welche Schwellenhöhe gilt als barrierefrei?
Als barrierefrei gilt grundsätzlich eine niveaugleiche, schwellenlose Ausführung (0 cm Schwellenhöhe). Wenn eine Schwelle technisch nicht vermeidbar ist, darf sie laut DIN 18040 maximal 2 cm hoch sein.
In neuen europäischen und überarbeiteten nationalen Normen (z. B. Entwurf DIN 18040-1:2023, DIN EN 17210) wird diskutiert, die maximal zulässige Schwellenhöhe auf 1 cm zu reduzieren. Die Ausnahme bis 2 cm gilt nur im begründeten Einzelfall und muss technisch nachvollziehbar sein.
5. Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Gebäude so gestaltet ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen es grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können – etwa durch stufenlose Zugänge, breite Türen und gut erreichbare Bedienelemente. Die Anforderungen sind in der DIN 18040-2 festgelegt.
Rollstuhlgerecht geht darüber hinaus: Hier müssen zusätzlich größere Bewegungsflächen (z. B. 1,50 m x 1,50 m statt 1,20 m x 1,20 m) und breitere Türen (mindestens 90 cm statt 80 cm) vorhanden sein, damit sich Rollstuhlfahrer*innen uneingeschränkt und selbstständig bewegen können. Rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllen immer auch die Anforderungen an Barrierefreiheit, aber nicht jede barrierefreie Wohnung ist automatisch rollstuhlgerecht.
Fazit: Förderung von barrierefreiem Bauen
Von je her hatte Architektur auch die Funktion auszuschließen. Wärme, Kälte, Lärm oder unerwünschte Besucher werden durch Wände, Türen und Dachkonstruktionen vor dem Eindringen in private und öffentliche Räume abgehalten. Hinzukam, dass der Fokus bei Nutzbauten auf deren Nutzung lag, aber nicht auf der Benutzbarkeit von Allen. Genau an dieser Stelle greift das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz ein und versucht die Inklusion eingeschränkter Personen zu fördern.
Das hat zur Folge, dass großflächige Sanierungsmaßnahmen im Bestand durchgeführt werden müssen, um barrierefreies Bauem umzusetzen – was wiederum hohe Kosten nach sich zieht. Um dies abzufedern, können sowohl KfW-Förderprogramme (wie zum Beispiel der KfW-Zuschuss 455-B zur Barrierereduzierung) als auch staatliche Investitionszuschussprogramme genutzt werden. Auf Länderebene gibt es z. B. in Bayern ein leistungsfreies Baudarlehen zur „behindertengerechten Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietraum“ von bis zu 10.000 Euro.
Zusätzlich kann, wenn eine Pflegestufe vorliegt, bei der Pflegekasse ein Zuschuss für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ beantragt werden. Der maximale Förderbetrag beträgt hierbei 4.000 Euro.
Laut Bund und Ländern ist barrierefreies Bauen nicht nur ein Gegenwartsprojekt, sondern wird aufgrund des demografischen Wandels auch in den nächsten Jahrzehnten immer brisanter. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es in den kommenden Jahren zu weiteren Verordnungen und Regelungen für barrierefreies Bauen kommen wird.
Quelle: „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“, www.stmb.bayern.de
