Brandschutz Kindergarten und Kita: Vorschriften, Checkliste und Brandschutzkonzept
21.04.2022 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Ein Brand kann in jedem Gebäude zu verheerende Folgen führen. Doch besonders in Kitas und Kindergärten ist eine ausreichende Brandschutzerziehung mit klar geregelten Zuständigkeiten und Abläufen wichtig, denn: Kinder sind im Gefahrenfall meist auf die Hilfe Erwachsener angewiesen. Zwar definiert jedes Bundesland eigene Vorgaben, wie die Einrichtungen den Brandschutz konkret umzusetzen haben. Einige grundlegende Punkte lassen sich dennoch länderübergreifend anwenden. Der folgende Beitrag zeigt, auf welche Brandschutzvorschriften Kindergärten achten müssen und welche weiteren Vorbereitungen für die Brandschutzerziehung erforderlich sind.Inhaltsverzeichnis
- Brandschutzvorschriften Kindergarten: Vorschriften
- Brandschutzunterweisung von Erzieherinnen und Erziehern
- Brandschutzkonzept: Muster Kita und Kindergarten
- Checkliste: Brandschutzkonzept im Kindergarten
Grundsätzlich ist der Träger des Kindergartens bzw. der Kita für den fachgerechten Brandschutz in seiner Einrichtung verantwortlich. Diese Zuständigkeit überträgt er jedoch häufig auf die Einrichtungsleitung, weshalb auch sie sich bereits im Vorfeld mit den notwendigen Maßnahmen und Vorschriften beschäftigen sollte.
Brandschutzvorschriften Kindergarten: Vorschriften
Die nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelwerke für Kindergärten und Kitas.
Vorschrift | Inhalt |
Pflichten des Trägers/der Leitung | |
§§ 10, 12 ArbSchG | Innerbetriebliche Vorbereitung auf Gefahrensituationen |
§ 22 DGUV Vorschrift 1 | Ausbildung/Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen |
§ 4 Abs. 3 ArbStättV | Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen |
Technische Anlagen | |
DIN 14406 | Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher |
ASR A1.3 | Piktogramme und Kennzeichnung |
ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
Fluchtwege | |
ASR A2.3 | Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan |
ASR A3.4/7 (aufgelöst, in andere ASR übertragen) | Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen |
Personelle Organisation | |
DGUV Information 205-003 | Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung |
DGUV Information 205-023 | Brandschutzhelfer |
DIN 4102 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (baulicher Brandschutz) |
Weitere Vorschriften | |
TRGS 800 | Brandschutzmaßnahmen |
DGUV Information 205-001 | Betrieblicher Brandschutz in der Praxis |
DIN 14095 | Feuerwehrpläne |
DIN 14096 – Teil A, B und C | Brandschutzordnung |
Ergänzend kommen länderspezifische Vorschriften hinzu. So gibt es z. B. in Rheinland-Pfalz (RLP) eine eigene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur.
Neben dem Wissen über die wichtigsten Vorschriften benötigen die Erzieherinnen und Erzieher weitere Fachkenntnisse im Bereich Brandschutz. Idealerweise frischen sie ihr Wissen regelmäßig in entsprechenden Unterweisungen auf.
Brandschutzunterweisung von Erzieherinnen und Erziehern
Sowohl im Kindergarten als auch in anderen Betrieben muss der Unternehmer alle Beschäftigten darüber aufklären, wie sie mit den vorhandenen Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes umgehen. Hierzu gehört z. B. der Umgang mit Feuerlöschern oder der Ablauf einer Brandschutzübung.
Konkret sollten die Erwachsenen durch die Unterweisung insbesondere folgende Punkte erlernen:
- Aufbau des Flucht- und Rettungsplans
→ Verlauf von Fluchtwegen und Lokalisierung von Notausgängen - Inhalt des Räumungs- bzw. Brandschutzkonzepts
→ Sichere Evakuierung aller Anwesenden im Gefahrenfall - Orte von Brandmeldern und Feuerlöschern
- Ort des Sammelplatzes
- Prüfung der Vollständigkeit der Kinder nach der Evakuierung
Neben der allgemeinen Unterweisung für alle pädagogischen Fachkräfte und Beschäftigten können speziell geschulte Brandschutzhelfer bestimmt werden. Sie erhalten noch spezifischere Kenntnisse in der Brandbekämpfung und Brandschutzerziehung. Weitere Informationen hierzu bietet der Beitrag „Brandschutzhelfer – Ausbildung, Aufgaben und Pflichten für Betriebe“.
Brandschutzkonzept: Muster Kita und Kindergarten
Um ein bedarfsgerechtes Konzept erstellen zu können, müssen sich Träger und Leitungen der Einrichtungen zunächst über die verschiedenen Arten des Brandschutzes informieren. So gibt es pro Bereich unterschiedliche Schutzmaßnahmen und Vorgaben. Sie sind wichtiger Bestandteil in allen Gebäuden, v. a. jedoch in Kindergärten, Kitas und anderen Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen.
Unterschiedliche Brandschutzarten
Generell unterscheidet sich der Brandschutz im Kindergarten in diese Bereiche:
- Abwehrender Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz
Auf zweiter Ebene wird zwischen organisatorischem, anlagetechnischen und baulichen Brandschutz unterschieden. Sie behandeln jeweils folgende Themen, die für den Brandschutz im Kindergarten wichtig sind:
Brandschutzart | Inhalt |
Organisatorischer Brandschutz |
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Anlagentechnischer Brandschutz |
|
Baulicher Brandschutz |
|
Durch diese Spezifizierung sollen die Verantwortlichen die bestmöglichen Maßnahmen für ihre Einrichtung treffen können. So lässt sich bereits im Vorfeld verhindern, dass ein Feuer entstehen oder sich ausbreiten kann. Kommt es dennoch zum Brand, soll sich dieser mit den im Konzept beschlossenen Maßnahmen möglichst wirksam bekämpfen lassen.
Besondere Anforderungen in Kindergärten
Darüber hinaus muss das Konzept in jedem Fall Orte wie Nischen, Kuschelecken oder andere versteckte Ebenen im Kindergarten berücksichtigen. Außerdem benötigen Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) oder Kinder mit Beeinträchtigungen besonderen Schutz. Daher sollte das Brandschutzkonzept zusätzliche Schutzmaßnahmen für diese Gruppen beinhalten.
Checkliste: Brandschutzkonzept im Kindergarten
Wie ein Brandschutzkonzept für Kindergarten und Kita aussehen kann und welche Punkte in jedem Fall enthalten sein sollten, zeigt die folgende Checkliste.
Checkliste Brandschutz Kita/Kindergarten | |
Allgemeine Schutzmaßnahmen | |
❏ | Alle potenziellen Brandgefahren in der Einrichtung wurden bereits mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung bestimmt. |
❏ | Die pädagogischen Fachkräfte sorgen regelmäßig für die Brandschutzerziehung der Kinder. |
❏ | Besondere Bedürfnisse von Krippenkindern und Kindern mit Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. |
Schulung des Personals | |
❏ | Mindestens einmal jährlich wird eine Brandschutzunterweisung für Erzieherinnen und Erzieher durchgeführt. → Mögliche Grundlagen der Unterweisung: Brandschutzordnung, Alarmplan, Evakuierungskonzept etc. |
❏ | Brandschutzhelfer sind bestimmt und entsprechend ausgebildet. |
❏ | Das Personal weiß, wo Brandmelder im Gebäude angebracht sind. |
Anlagentechnischer Brandschutz | |
❏ | Die Einrichtung verfügt über eine Alarmierung im Brandfall, z. B. Brandmeldeanlagen und Rauchmelder. → Besonders wichtig in Schlafräumen etc. |
❏ | Der Alarm funktioniert auch bei Stromausfällen. |
❏ | Der Alarm ist im gesamten Gebäude hörbar. |
Fluchtwege und Rettungswege | |
❏ | Es hängen Flucht- und Rettungspläne für das Gebäude aus. |
❏ | Alle Fluchtwege sind gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet (z. B. nach ehemals ASR A3.4/7) |
❏ | Es sind keine Türen auf den Wegen verschlossen oder Wege durch Gegenstände versperrt. |
Evakuierung | |
❏ | Die Erzieherinnen und Erzieher kennen die korrekte Räumung anhand eines eigenen Räumungs- oder Evakuierungskonzepts. |
❏ | Auch abseits gelegene oder schlechter erreichbare Räume werden auf verbliebene Personen untersucht. |
❏ | Mindestens einmal jährlich werden Evakuierungsübungen durchgeführt. |
❏ | Bei den Übungen ist die örtliche Feuerwehr anwesend. |
❏ | Entweder die Brandschutzhelfer kümmern sich um die Evakuierung oder es gibt eigene Evakuierungshelfer. |
Sammelplatz | |
❏ | Es gibt einen festgelegten Sammelplatz, zu dem die Kinder im Gefahrenfall von den Erwachsenen gebracht werden. |
❏ | Es gibt einen vorgegebenen Ablauf, wie die Erwachsenen prüfen, ob und der Feuerwehr melden, dass alle Kinder sicher evakuiert wurden. |
❏ | Alle Erwachsenen (Erzieherinnen und Erzieher, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtliche Beschäftigte etc.) kenn den Sammelpunkt. |
❏ | Der Sammelplatz ist als solcher gekennzeichnet. |
Die Checkliste verdeutlicht, dass der Brandschutz in Kindergärten und Kitas aus zahlreichen Bereichen besteht, jedoch essenziell für die Sicherheit aller Anwesenden ist. Daher sollten die Beschäftigten und Einrichtungsleitungen stets ein besonderes Augenmerk auf den Brandschutz in ihrer Einrichtung richten.
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Quellen: „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen, Brandschutzerziehung und -aufklärung