Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen

29.10.2020 | JW – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Gemäß DIN VDE 1000-10 ist eine verantwortliche Elektrofachkraft, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den elektrotechnischen Betriebsteil übernimmt und vom Unternehmer schriftlich damit beauftragt wurde. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, muss eine VEFK gewisse Qualifikationen und Kompetenzen mitbringen.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Müssen Unternehmen verpflichtend eine VEFK bestellen?
  2. Welche Aufgaben hat eine verantwortliche Elektrofachkraft?
  3. Welche Voraussetzungen sind nötig, um verantwortliche Elektrofachkraft zu werden?
       3.1 Übersicht über die verschiedenen Qualifikationsstufen
  4. Welche weiteren Kompetenzen benötigt eine Elektrofachkraft?
  5. Haftet eine VEFK bei Betriebsunfällen?
  6. Vorteile für Unternehmen durch die Beförderung von Mitarbeitern zu verantwortlichen Elektrofachkräften

Müssen Unternehmen verpflichtend eine VEFK bestellen? 

Viele Unternehmen stellen sich regelmäßig die Frage, ob sie für die fachgerechte Ausführung der elektrotechnischen Arbeiten in ihrem Unternehmen verpflichtend eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen müssen. Oft sind die Unternehmer selbst keine ausgebildeten Elektrofachkräfte und können so die Fach- und Aufsichtsverantwortung in diesem Bereich nicht wahrnehmen.

Grundsätzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, eine VEFK zu bestellen oder fest anzustellen. Trotzdem müssen sie gewährleisten, dass elektrotechnische Arbeiten unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Eine VEFK unterstützt Unternehmen also dabei, ihre Weisungs- und Aufsichtspflicht einzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Hinweis: Für kleinere Firmen kann es hilfreich sein, eine externe verantwortliche Elektrofachkraft für die Übernahme bestimmter Tätigkeiten zu bestellen.

Welche Aufgaben hat eine verantwortliche Elektrofachkraft? 

Die verantwortliche Elektrofachkraft wird im Sinne der DIN VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung sowie den notwendigen Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet und vertritt diesbezüglich den Unternehmer.

Die einzelnen Aufgaben einer VEFK sind breit gefächert und beschäftigen sich größtenteils mit der normgerechten Umsetzung von elektrotechnischen Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Sie kümmert sich z. B. um:

  • Prüfen und ggf. (Wieder-)Herstellung des ordnungsgemäßen und normgerechten Zustands elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Koordination der Arbeitsabläufe
  • Auswahl und ggf. Beaufsichtigung geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte
  • Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Unterweisung und Belehrung von Mitarbeitern

Genauere Details über die Aufgaben der Verantwortlichen Elektrofachkraft sowie praxinahe Handlungsempfehlungen enthält das Werk „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“. Das Handbuch liefert nützliche Hinweise und Arbeitshilfen zur Arbeit der VEFK.

Welche Voraussetzungen sind nötig, um verantwortliche Elektrofachkraft zu werden?

Nach der gesetzlichen Änderung 2009 muss eine VEFK auf dem Gebiet der Elektrotechnik mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker besitzen, Diplom-Ingenieur, Industrie- oder Handwerksmeister sein oder den Master oder Bachelor in einem technischen Fachbereich erworben haben.

Verpflichtend sind auch umfassende Kenntnisse über den aktuellen Stand der VDE-Normen und weiterer Regelwerke, insbesondere

  • des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
  • den Veröffentlichungen zur Betriebssicherheit (BekBS) und Vorschriften der DGUV/ Berufsgenossenschaften.

Vor allem im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung ist es sehr wichtig, dass diese Vorgaben und Richtlinien berücksichtigt werden.

Übersicht über die verschiedenen Qualifikationsstufen

Grundlage für eine Weiterbildung zur VEFK ist eine bestandene Meisterprüfung oder das Erreichen des Bachelors oder Masters in Elektrotechnik. In der nachfolgenden Tabelle sind die verschiedenen Stufen bis zur Verantwortlichen Elektrofachkraft aufgelistet.

Elektrotechnische Aufgabenfelder Voraussetzung/ Qualifikation Tätigkeit/ Aufgaben
Laien: Personen ohne elektrotechnische Ausbildung oder Unterweisung Keine  Benutzen von einfachen elektrotechnischen Betriebsmitteln unter Beaufsichtigung durch eine EFK oder VEFK
EuP: Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen sehr einfache Wartungsarbeiten ausführen, welche von der EFK übertragen, erklärt und beaufsichtigt werden.

Laien mit theoretischen und praktischen Vorkenntnissen

Unterweisung durch eine EFK über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen

EuP arbeiten im Prüfteam immer gemeinsam mit einer Elektrofachkraft
EFKffT: Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleiche, sich wiederholende Arbeiten selbstständig ausführen. EFKfft sind Mitarbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft mit einer separaten Ausbildung für festgelegte Tätigkeiten.  EFKffT dürfen Aufgaben aus dem festgelegten Arbeitsbereich übernehmen.
EFK: Elektrofachkräfte übernehmen in ihrem Ausbildungsbereich verschiedene Aufgaben (bspw. Planung, Instandhaltung und Prüfung).  EFK haben eine theoretische und praktische Ausbildung. EFK besitzen vielfältiges Wissen und Erfahrungen, kennen die wichtigen Normen-, können übertragene Aufgaben selbstständig reflektieren und Gefahren beurteilen.
VEFK: Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen verschiedene Pflichten im Elektrotechnikbereich. Sie besitzen die Fach- und Aufsichtsverantwortung. VEFK besitzen eine abgeschlossene Ausbildung und haben eine mehrjährige Berufserfahrung (Handwerks- und Betriebsmeister, staatl. geprüfte Techniker, Dipl. Ingenieur, Bachelor- oder Master Absolventen der Elektrotechnik.)

VEFK sind fachliche und disziplinarische Vorgesetzte.

Zuständig für Arbeitssicherheit und Koordination der Arbeitsabläufe(Unterweisungen, Belehrungen, normgerechter Zustand der Arbeitsmittel,…)

Welche weiteren Kompetenzen benötigt eine Elektrofachkraft?

Unerlässlich ist eine ausgeprägte Praxiserfahrung. Diese hilft, Autorität bei den Mitarbeitern auszustrahlen und ist die Grundlage, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kolleginnen und Kollegen sollte die verantwortliche Elektrofachkraft als Führungskraft vor keine großen Probleme stellen.

Die Kommunikation untereinander und das Führen eines Teams sollte ohne Komplikationen funktionieren. Außerdem ist es sehr wichtig, dass die VEFK eine sehr gute Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeitsspanne hat, da die Gewährleistung der Sicherheit der elektrotechnischen Anlagen und Arbeitsmittel eine große Verantwortung ist.

Die Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft beschreibt die Norm DIN VDE 1000-10. Darin ist u.a. festgelegt, wann ein Mitarbeiter die nötige Ausbildung hat, um zur VEFK befördert zu werden. Zu beachten ist, dass diese Beförderung immer schriftlich erfolgen muss. Der Unternehmer muss also in einem schriftlichen Dokument eindeutig festlegen, welche Aufgaben die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt.

Haftet eine VEFK bei Betriebsunfällen?

Die Frage, wann eine VEFK im Schadensfall haftet, beschäftigt sowohl das Unternehmen als auch die VEFK. Was sind die Folgen, wenn ein Unfall passiert oder ein Sachschaden entsteht? Wer ist verantwortlich und kommt für die entstandenen Kosten auf? Zum besseren Verständnis wird dafür der Unterschied zwischen einer VEFK und einer EFK betrachtet:

In der DIN VDE 1000-10 wird festgelegt, was eine Elektrofachkraft und deren Aufgaben sind. Die Norm unterscheidet explizit zwischen einer einfachen EFK und einer verantwortlichen Elektrofachkraft, welche die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt. Und wer Verantwortung trägt, kann auch haftbar gemacht werden. Folglich besteht bei Schäden oder Unfällen für die VEFK das Risiko, haftbar gemacht zu werden.

Inwiefern eine VEFK zur Haftung gezogen werden kann, hängt jedoch wesentlich davon ab, welche Pflichten der VEFK vertraglich übertragen wurden. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen dienen als Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Beide Parteien können sich jederzeit auf die Vereinbarung berufen.

Kommt es zur Haftungsfrage, können sich Unternehmer und VEFK an den folgenden Fragen orientieren:

  • Welche Aufgaben wurden im Rahmen der Bestellung schriftlich auf die VEFK übertragen?
  • Wurden Pflichten nicht eingehalten (Weisungspflicht, Aufsichtspflicht …)?
  • Handelte die VEFK fahrlässig oder nachlässig und der Schaden/ Unfall resultierte daraus?
  • Welches Ausmaß hat der Schaden?
  • Wurden Menschen verletzt? Ist es gar zu einem tödlichen Unfall gekommen?

Vorteile für Unternehmen durch die Beförderung von Mitarbeitern zu verantwortlichen Elektrofachkräften

Was bringt einem Unternehmen die kostspielige Beförderung eines Mitarbeiters zur VEFK? Der größte Nutzen ist, dass die Verantwortung nicht bei einer fachfremden Person liegt, sondern bei einer Elektrofachkraft, die vielleicht schon längere Zeit im Unternehmen beschäftigt ist und die Belegschaft kennt.

Mit der Ausbildung von betriebsinternen verantwortlichen Elektrofachkräften verringert sich die Arbeit der Geschäftsführung, da sie nicht direkt für den Fachbereich der Elektrotechnik verantwortlich ist. Die einzelnen Abteilungen haben zudem einen direkten und fachlich kompetenten Vorgesetzten. Dies steigert die Produktivität, da ein Vorgesetzter mit entsprechender Ausbildung mehr Wissen hat und die Arbeitsabläufe aufgrund langer Erfahrung besser optimieren kann.

Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit"

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