JuSchG: Tabelle für Veranstalter zu Ausgehzeiten, Alkoholkonsum und Rauchen
14.11.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Befinden sich Jugendliche auf öffentlichen Events, müssen Veranstalter besonders aufpassen, denn das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wird in Deutschland sehr ernst genommen. Für Veranstalter besonders interessant sind die Regelungen bezüglich Ausgang, Alkohol und Rauchen. Außerdem dürfen sie Ihre Aushangpflicht nicht vernachlässigen.Ausgehzeiten für Jugendliche und Kinder
Kinder unter 6 Jahren |
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Kinder unter 14 Jahren |
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Jugendliche unter 16 Jahren |
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Jugendliche unter 18 Jahren |
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Allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist verboten: |
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Genehmigter Alkoholkonsum gemäß JuSchG
Jugendliche unter 16 Jahren |
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Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren |
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Jugendliche ab 16 Jahren |
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Jugendliche ab 18 Jahren |
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Hinweis: Alcopops dürfen Veranstalter nur an Personen abgeben, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Rauchen verbietet das JuSchG unter 18 Jahren generell
Jugendliche unter 18 Jahren |
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Hinweis: Zigarettenautomaten müssen so aufgestellt werden oder technisch geschützt sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Zigaretten kaufen können.
Veranstalter, die auf ihren öffentlichen Events Jugendliche beschäftigen, müssen neben dem Jugendschutzgesetz das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten, das besondere Arbeitszeitvorschriften für diese Gruppe definiert. Einen kompakten Überblick erhalten Veranstalter in der „Sicherheitsmappe für Veranstaltungen“, die alle Pflichten von öffentlichen Veranstaltern zusammenfasst und mit Checklisten sowie Vorlagen deren Umsetzung erleichtert.
Pflicht zum Jugendschutzgesetz-Aushang
Das JuSchG verpflichtet Veranstalter und Gastronomiebetriebe einen Jugendschutzgesetz-Aushang in der Location anzubringen. Seit dem 01.01.2018 müssen sie hierfür einen neuen Aushang verwenden. Theoretisch ist es möglich, dieses Dokument händisch zu erstellen. Die „Sicherheitsmappe für Veranstaltungen“ bietet aber auch einen vorgefertigten Aushang, der ganz einfach herausgetrennt und ausgehängt wird. (juse)
Quelle: „Sicherheitsmappe für Veranstaltungen“