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Beiträge mit dem Tag «Betrsichv»
Novellierte TRBS 1111 unterstützt umfassender bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
26.06.2018
Seit 2018 können Betriebe auf die neu gefassten Technischen Regeln TRBS 1111 und TRBS 1001 zurückgreifen. Am 12. September 2024 wurde die TRBS 1111 erneut geändert, dieses Mal vor allem hinsichtlich Formatierungen und Struktur. Außerdem hat der Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht.
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von (elektrischen) Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Mit der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ wurde eine weitere Technische Regel für Betriebssicherheit neu gefasst. Die Technische Regel wurde an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst und setzt neue Schwerpunkte.
Neue TRBS 1203 definiert Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person je nach Arbeitsmittel
17.07.2019
Die neue TRBS 1203 wurde im Mai 2019 veröffentlicht und ersetzt die TRBS 1203 aus dem Jahr 2010. Sie wurde im Wesentlichen an die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst und folgt nun einer neuen Struktur. Neu ist insbesondere die Nennung von Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person je nach Art des Arbeitsmittels gemäß Anhang 3 der BetrSichV.
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Absturzsicherung im Betrieb und auf Baustellen – rechtliche Grundlagen und Gefährdungsbeurteilung
08.11.2019
Abstürze sind die häufigste Ursache für schwere und tödliche Arbeitsunfälle. Nicht nur auf Baustellen sind Beschäftigte gefährdet, auch in Betrieben gibt es häufig Situationen, in denen eine Absturzsicherung benötigt wird. Der Gesetzgeber regelt Schutzmaßnahmen gegen Abstürze in unterschiedlichen Rechtsvorschriften, die Arbeitgeber zwingend beachten müssen.
Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu bestellen. Doch welche Aufgaben übernehmen Sicherheitsbeauftragte, welche Ausbildung benötigen sie und wie viele von ihnen muss ein Unternehmen bestellen?
Seit Inkrafttreten der Neufassung der BetrSichV am 01.06.2015 müssen alle Betreiber von Aufzugsanlagen einen Notfallplan erstellen. Er dient dazu, eingeschlossene Personen schnellstmöglich zu befreien. Während vorher nur gewerblich genutzte Aufzüge unter die Pflicht fielen, sind davon jetzt auch alle anderen Betreiber betroffen. Aber was muss im Notfallplan eines Aufzugs enthalten sein und wo ist er anzubringen?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass sie ihren Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, deren Sicherheit durch Prüfungen festgestellt wurde. Diese Arbeitsmittelprüfungen unterliegen strengen Vorgaben und unterscheiden sich v. a. hinsichtlich der Prüfart, des Umfangs und der einzuhaltenden Prüffristen. Wie erfüllen Arbeitgeber ihre Prüfpflichten und worauf müssen sie achten?
Körperliche Arbeiten wirken sich auf Muskeln, Gelenke und andere Bereiche des Körpers aus. Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese Belastungen für die Beschäftigten auf Dauer nicht zu groß wird. Hierfür gibt es u. a. die sog. Leitmerkmalmethode. Mit ihr ermittelt der Arbeitgeber, wie hoch die tatsächliche physische Belastung der Arbeitnehmer ist und ob ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie funktioniert die Leitmerkmalmethode und wann sollte man sie nutzen?
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Wie sich das KI-Tool perfekt in die einzelnen MS-Office-Programme integrieren lässt, um damit noch effizienter und produktiver zu arbeiten, erfahren die Teilnehmenden in der Online-Kurz-Schulung.
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