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Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

Beiträge mit dem Tag «Zoll»

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© Nonwarit – stock.adobe.com

Die Proformarechnung ist ein Beleg, der nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird häufig für Zollzwecke oder kostenlose Mustersendungen verwendet und unterscheidet sich von der regulären Handelsrechnung. Welche rechtlichen Besonderheiten müssen Unternehmen beim Erstellen und Buchen von Proformarechnungen beachten?

Um Zollvorteile für präferenzbegünstigte Lieferungen nutzen zu können, benötigen international tätige Unternehmen eine sogenannte EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung. Sie bescheinigt den Ursprung der Ware und kommt für Länder mit gültigen Handelsabkommen zum Einsatz. Ab welchem Warenwert ein solches Dokument erforderlich ist, für welche Länder es genutzt werden kann und ob es sich nachträglich ausstellen lässt, zeigt dieser Beitrag.

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Am 09.09.2021 trat die neue EU Dual-Use-Verordnung 2021 in Kraft (ehemals EG Dual-Use-Verordnung). Nachträglich wurden zum 01.10.2021 noch einige Codierungen sowie zum 07.01.2022 die Anhänge 1 und 4 angepasst. Die Vorgaben gelten für die Ausfuhr von Gütern, die potenziell für militärische Zwecke verwendet werden können. Doch was genau sind die Grundlagen und was müssen Exportunternehmen jetzt bei Dual-Use-Gütern beachten?

Für die reibungslose Abwicklung von Kaufverträgen im internationalen Handel gibt es die sog. Incoterms® 2020. Die standardisierten Lieferbedingungen vereinfachen den Umgang mit Haftungsfragen, etwa hinsichtlich der Übernahme von Transportkosten und -risiken. Der folgende Beitrag liefert eine Übersicht über die aktuellen Incoterms® 2020 und erläutert den korrekten Umgang mit Incoterms®-Klauseln.

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Unternehmen müssen immer häufiger direkte Ansprechpartner für den Zoll benennen, die für einzelne Bewilligungen und Zertifizierungen zuständig sind. Weil Zollangelegenheiten oft im Versand oder Logistik angesiedelt sind, werden Mitarbeiter dieser Abteilungen damit beauftragt. Doch diese Funktion ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Aus diesem Grund sollten Zollbeauftragte genau über ihre Rechte und Pflichten informiert sein.

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© Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission (EU) arbeitet derzeit an der Aktualisierung der Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern: Sie will die Exportkontrollen auf Spähsoftware ausweiten. Diesem Vorhaben hat das EU-Parlament vergangenem Mittwoch zugestimmt. Wie geht es nun mit dem Reformvorhaben weiter und was genau sind Dual-Use-Güter?

Im Rahmen von Reihengeschäften sind mehrere Unternehmen an einer Warenlieferung beteiligt. Dabei ist es entscheidend, den Ort der Lieferung zu bestimmen. Welche Zuordnungskriterien gelten und wann eine Lieferung als ausgeführt gilt, zeigt dieser Beitrag. Außerdem geben wir ein Beispiel zur Versendung durch den ersten Unternehmer.

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Wird eine Ware in ein Drittland exportiert, muss sie beim zuständigen Zollamt über das Verfahren ATLAS zur Ausfuhr angemeldet werden. Die Krux beim Ausfüllen der ATLAS-Ausfuhranmeldung ist jedoch, entsprechende Zollregeln zu kennen und die Angaben richtig einzutragen. Mit dieser Checkliste vermeiden Sie die 10 häufigsten Fehler.

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Unternehmen, die eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer anstreben, müssen für die Beantragung des Präferenzvereinfachungsverfahrens ein neues Zollformular beachten. Als „Ermächtigter Ausführer (EA)“ werden Unternehmen bezeichnet, die bei der Ausfuhr auf die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen verzichten können. Das Verfahren des Ermächtigten Ausführers muss vom Hauptzollamt bewilligt werden und ist an einige Anforderungen geknüpft. Entscheidendes Element des Antrags auf Bewilligung ist die Anfertigung einer Arbeits- und Organisationsanweisung (A&O).

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Fast ein Jahr nachdem die EU-Kommission den Ausführer-Begriff mit Wirkung zum 31.07.2018 angepasst hatte, hat die deutsche Zollverwaltung die Umsetzung der Neudefinition des zollrechtlichen Ausführers abgeschlossen. Das ermöglicht EU-Exporteuren mehr Flexibilität bei der Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers. Für die Praxis ergeben sich mit der Neudefinition wichtige Änderungen.