Gesellschaftervertrag

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Bei der Gründung einer Gesellschaft mit mehr als einer Person wird unabhängig von der Rechtsform zwischen den Gesellschaftern ein Gesellschaftervertrag geschlossen.

Der Vertrag regelt das Verhältnis der einzelnen Teilhaber untereinander und ist rechtlich vorgeschriebener Bestandteil bei einer Firmengründung.

Da der Gesellschaftervertrag in der Regel nur greift, wenn sich die Gesellschafter nicht einvernehmlich einigen können, sollten besonders die problematischen Situationen der Unternehmen eindeutig geregelt sein. Gesellschafterverträge sollten daher auch sorgfältig, am besten durch einen Anwalt, geprüft werden.

Bei Kapitalgesellschaften muss der Gesellschaftervertrag notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

Bei einer Aktiengesellschaft heißt Gesellschaftsvertrag Satzung.

 

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