Was ist Grooming? – Bedeutung und Definition

Artikelbild

© Queenmoonlite Studio – stock.adobe.com

Was versteht man unter Grooming?

Der Begriff „Grooming“ kommt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch übersetzt so viel wie Pflegen oder Putzen. Allerdings hat der Begriff im Deutschen noch eine ganz andere Bedeutung: Er beschreibt das gezielte Ansprechen von Erwachsenen gegenüber Kindern mit sexuellen Absichten. Damit gehört Grooming zur sexuellen Belästigung und kann bis zum sexuellen Missbrauch reichen.

Es gibt sowohl das analoge Grooming vor Ort, etwa das Ansprechen von Kindern auf der Straße oder auf Spielplätzen, als auch das sog. Cybergrooming, also das sexuelle Belästigen von Kindern im Internet, z. B. in sozialen Netzwerken oder Chatrooms. Insbesondere durch die Digitalisierung drohen immer häufiger Probleme solcher Art.

Ist Grooming strafbar?

Ja, in Deutschland gelten Grooming und Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern i. S. d. § 176 Strafgesetzbuch (StGB) und sind somit strafbar. Genauer kann die Kontaktaufnahme strafrechtlich verfolgt werden, sofern sie mit der Absicht einhergeht, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Dabei muss es nicht erst zu praktischen sexuellen Handlungen kommen oder das Kind auf eine Nachricht reagiert haben – allein die Absicht reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen.

Insgesamt müssen Täterinnen und Täter von Grooming mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wie erkennt man Grooming? – Anzeichen

Um Grooming präventiv zu bekämpfen, sollten Eltern und pädagogische Fachkräfte dafür sorgen, dass ihre Kinder typische Anzeichen von Grooming erkennen. Das lässt sich u. a. mithilfe von Rollenspielen oder Trainings in der Schule vermitteln.

Zu den häufigsten Merkmalen von Grooming gehören:

  • Die erwachsene Person schmeichelt dem Kind, macht ihm Komplimente.
  • Das Kind erhält wesentlich mehr Verständnis für seine Sorgen und Probleme als von anderen Bezugspersonen.
  • Täterinnen und Täter passen ihre Aussagen so an, dass sie den ihnen bekannten Interessen und Erfahrungen des Kindes entsprechen.
  • Die Erwachsenen fragen geschickt nach persönlichen Daten wie dem Namen, der Wohnadresse des Kindes usw.
  • Das Kind wird dringend gebeten, den Kontakt geheim zu halten.

Um solche Anzeichen von Grooming zu erkennen, sollten auch pädagogische Fachkräfte entsprechend geschult werden und ihr Fachwissen stets auf dem aktuellsten Stand halten.