Arbeitsschutz

Hier gibt es aktuelles Fachwissen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb. Hinzu kommen Inhalte zu Gefahrstoffmanagement und REACH für ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Beiträge bieten praxisnahe Einblicke für Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen.

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Hat ein Arbeitsunfall zur Folge, dass der Versicherte mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt, muss der Arbeitgeber den Unfall gemäß § 193 SGB dem Unfallversicherungsträger melden, indem er eine Unfallanzeige erstattet. Dabei muss er Folgendes beachten.