Wie funktioniert die PPR 2.0? – Aktueller Stand und Einstufung im Krankenhaus

10.07.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Nach langem Ringen gilt nun seit dem 1. Juli 2024 in allen Krankenhäusern in Deutschland die neue Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Sie definiert konkrete Minutenwerte zur Einstufung des Pflegebedarfs einer Person, um die Personalplanung in der (teil-)stationären Pflege zu erleichtern. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es einige Neuerungen, etwa bei der Personalplanung in Nachtschichten und den geltenden Zeitwerten. Daher hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der PPR 2.0.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die PPR 2.0?
  2. Was ist die PPR-Einstufung?
  3. Zielsetzung der PPR 2.0
  4. Wann tritt die PPR 2.0 in Kraft?
  5. Grundlegenden Elemente der PPR 2.0
  6. Ist die Einführung der PPR 2.0 zu empfehlen?

Was ist die PPR 2.0?

Die Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 ist ein Instrument zur Pflege- und Personalbedarfsplanung in Krankenhäusern. Damit soll berechnet werden, wie viele Pflegekräfte in einer Schicht auf einer bettenführenden Station eingeteilt werden müssen, um alle anwesenden Pflegebedürftigen bedarfsgerecht zu versorgen. 

Die PPR 2.0 wurde im Rahmen der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) eingeführt und ist das Nachfolgemodell der PPR aus den 1990er Jahren. Die damalige Implementierung musste aufgrund der mangelhaften Umsetzbarkeit bereits nach wenigen Jahren wieder zurückgenommen werden, bevor 2024 eine neue Version verabschiedet wurde.

Für wen gilt die PPR 2.0?

Inhaltlich richten sich die Vorgaben der PPR 2.0 an alle Krankenhäuser, die in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes fallen. Das sind insbesondere bettenführende Normalstationen für Erwachsene in Akutkliniken sowie bettenführende Normal- und Intensivstationen für Kinder.

Konkret betrifft die PPR 2.0. folgende Beschäftigte auf den genannten Stationen:

  • Ausgebildete Pflegefachkräfte nach Krankenpflege-, Altenpflege- und Pflegeberufegesetz
  • Pflegehilfskräfte mit erfolgreich absolvierter landesrechtlich geregelter Assistenz- oder Helferausbildung
  • Pflegehilfskräfte mit erfolgreich absolvierter Ausbildung in der Krankenpflege- oder Altenpflegehilfe
  • Pflegehilfskräfte mit Tätigkeitserlaubnis als Krankenpflegehelferin oder -helfer nach dem Krankenpflegegesetz
  • Pflegehilfskräfte in Gesundheitsfachberufen, die die Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung erfüllen
  • Hebammen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pflegefachkraft

Ausnahmen von der Personalbedarfsermittlung nach PPR 2.0 gelten für folgende Bereiche:

  • Ambulanz
  • Anästhesie
  • Dialyse
  • Endoskopie
  • Funktionsdiagnostik
  • Notaufnahme
  • Operationsdienst
  • Psychiatrie

Wie die Einstufung des Pflegebedarfs für die Personalplanung im Rahmen der PPR 2.0 funktioniert, zeigt der nächste Abschnitt.

Was ist die PPR-Einstufung?

Mithilfe der täglichen Einstufung von Pflegebedürftigen im Rahmen der PPR 2.0 können Krankenhäuser den Pflege- und Personalbedarf ihrer Einrichtung berechnen. Die benötigten Zahlen finden sich in der PPBV, sodass sich die Einstufung wie folgt ermitteln lässt:

  • Alle Patientinnen und Patienten werden täglich in eine von vier Leistungsstufen der allgemeinen und speziellen Pflege* (A1/S1 bis A4/S4) eingeteilt:
    → Jede dieser Leistungsstufen besitzt einen konkreten Minutenwert
  • Zusätzlich zum Minutenwert werden ein einheitlicher Fallwert (75 Minuten) und ein täglicher Grundwert (33 Minuten bzw. 123 Minuten bei Isolationspflicht) addiert.

*Zur allgemeinen Pflege gehören die Leistungsbereiche Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilisation. Die spezielle Pflege umfasst Leistungen bei invasiven und operativen Maßnahmen, die medikamentöse Versorgung sowie Wund- und Hautbehandlungen.

Anhand dieser Werte ergeben sich folgende Formeln zur Berechnung des Personalbedarfs:

  • Leistungsstufen + Fallwert + Grundwert Pflegepersonalbedarf pro Patientin bzw. Patient (als Zeitwert)
  • Addition aller Zeitwerte pro Patientin bzw. Patient = gesamter Pflegepersonalbedarf des Krankenhauses

Mit diesen Formeln und dem so errechneten Personalbedarf soll eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Krankenhäusern sichergestellt werden. 

Welche Zielsetzung wird mit der Einführung der PPR 2.0 verfolgt?

Die PPR 2.0 dient der wirtschaftlichen, zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung von Patientinnen und Patienten im voll- und teilstationären Bereich – unter Beachtung der Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Hierfür formuliert die PPR 2.0 u. a. Anforderungen an die Gestaltung des Dienstplans und die Erstellung eines Ausfallkonzepts. Damit soll auch bei Personalengpässen eine Regelbesetzung ermöglicht und eine Überlastung der Beschäftigten vermieden werden.

Wann tritt die PPR 2.0 in Kraft?

Die PPR 2.0 gilt seit dem 1. Juli 2024 bundesweit für alle Krankenhäuser, allerdings zunächst als Übergangslösung. Denn laut der Gewerkschaft ver.di, die an der Entwicklung der PPR 2.0 beteiligt war, soll bis Ende 2025 ein weiterentwickeltes Instrument zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in der Krankenhauspflege zur Verfügung stehen, das die PPR 2.0 ablöst. Außerdem sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), der gesetzlichen Grundlage der PPR 2.0, die ersten Ergebnisse evaluiert und der aktuelle Umsetzungsgrad bestimmt werden.

Hintergrund: Im Jahr 1993 trat eine erste Form der PPR in Kraft, die jedoch bereits 1997 wieder außer Kraft gesetzt wurde. Gründe dafür waren einerseits ein sehr hoher Erfassungsaufwand und andererseits zu unrealistische Minutenwerte für die Personaleinsatzplanung. Im Jahr 2019 begannen dann die ersten Arbeiten an einer PPR 2.0, angetrieben durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), den Deutschen Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di. Zwar wurde die PPR 2.0 im Jahr 2020 in ausgewählten Kliniken getestet. Allerdings verzögerten sich die Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium, sodass die weitere modellhafte Einführung erst zum 1. Januar 2023 beginnen konnte.

Anschließend trat die PPBV am 1. Juli 2024 in Kraft – inkl. spezieller Übergangsregelungen, um die Umsetzung zu erleichtern.

Welche grundlegenden Elemente charakterisieren die PPR 2.0?

Die PPR 2.0 zeichnet sich insbesondere durch folgende Elemente aus:

  • Pflegebudget und Stellenplanung
  • Gestaltung des Dienstplans
  • Ausfallkonzept
  • Übergangsregelungen

Dabei entspricht die grundlegende Struktur der PPR 2.0 weitestgehend ihrem Vorgängermodell. So erfolgt die Personalberechnung nach wie vor anhand des Pflege- und Zeitaufwands einer Person, ergänzt um pauschalisierte Kennzahlen. Neuerungen gibt es hingegeben bei den einzelnen Grund- und Fallwerten sowie den Leistungsinhalten der allgemeinen und speziellen Pflege.

Alte PPR vs. neue PPR 2.0

Gegenüber der Vorgängerversion weist die PPR 2.0 vor allem diese Änderungen auf:

  • Anpassung der Grundwerte an die hohen Vorgaben zur Pflegequalität, an die Pflichtweiterbildungen in der Pflege und an neue Pflegekonzepte
  • Veränderung der Fallwerte zur Umsetzung von Expertenstandards und des Entlassungsmanagements
  • Umstellung der Zeitwerte aufgrund des gestiegenen Umfangs der Pflegeplanung und -dokumentation
  • Neue Leistungsbereiche A4 und S4 für die allgemeine und spezielle Pflege
  • Pauschale für Grundwert von Patientinnen und Patienten in Isolation
  • Neues Zeitintervall für Nachtdienste von 22 bis 6 Uhr (bisher 20 bis 6 Uhr)

Die nachfolgende Tabelle erläutert die wichtigsten Elemente der PPR 2.0:

Element Vorgaben durch die PPR 2.0

Pflegebudget und Stellenplanung

  • Zu berücksichtigende Aspekte bei der Planung des Pflegebudgets:
    • Ausfallzeiten und sonstige Ausfallkonzepte (anhand der Zeiten des Vorjahrs)
    • Nachtdienste
    • Leitungskräfte
    • Praxisanleitungen
    • Strukturelle und organisatorische Besonderheiten
  • Jährliche Verteilung der budgetierten Stellen auf die verschiedenen Arbeitsbereiche (+ gesonderter Stellenplan für Ausfallkonzept)
  • Zuständigkeit: Betriebliche Interessenvertretung + Klinikleitung
    → Endgültige Entscheidung über Stellenplan: Klinikleitung bzw. Geschäftsführung
Dienstplan
  • Abhängig vom nach PPR 2.0 gemessenen Personalbedarf
  • Wichtig bei der Planung: Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung + Berücksichtigung der Gesundheit der Pflegekräfte (z. B. durch Vorplanung der Pausen)
  • Bei Anzeichen von Unterbesetzung: Zeitnahes Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorgeschrieben
  • Zuständigkeit: Pflegedirektion bzw. Pflegedienstleitung
Ausfallkonzept
  • Zweck: Kompensation von Personalausfällen
  • Zwingende Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung
  • Grundsätze zur Erstellung des Ausfallkonzepts nach PPR 2.0 bzw. PPBV:
    • Klare Definition der Anwendungsfälle des Konzepts
    • Zeitnahe Kompensation von Überlastungen (bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz)
    • Ausreichende Personalplanung zur Kompensation der durchschnittlichen Ausfallzeiten
    • Bei Ausfällen: Vermeidung von Dienstplanänderungen

Personalplanung im Nachtdienst

  • Grundsätzliche Mindestbesetzung: 2 Pflegekräfte (mindestens eine Pflegefachkraft)
  • Gestaffelte Besetzung im Nachtdienst für alle von der PPR 2.0 betroffenen Bereiche:
    • Bis 21 Pflegebedürftige: eine Pflegefachkraft + eine weitere Pflegekraft auf Abruf
    • 21 bis 40 Pflegebedürftige: zwei Pflegekräfte (mindestens eine Pflegefachkraft)
      → Ziel: stufenweiser Aufbau auf zwei Pflegefachkräfte
    • 41 bis 50 Pflegebedürftige: mindestens zwei Pflegefachkräfte
      → Ziel: schrittweise Erhöhung auf zwei Pflegefachkräfte und eine Pflegehilfskraft
  • Definition von Sonderregelungen für besonders kleine oder aufwendige Stationen

Geplante Übergangsregelungen

  • Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen in der Pflege
  • Erhöhung der Stundenzahl von Teilzeitbeschäftigten
  • Verstärkte Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung
  • Rückgewinnung ehemaliger Pflegekräfte

Ist die Einführung der PPR 2.0 zu empfehlen?

Bereits vor dem Inkrafttreten der PPBV konnte die PPR 2.0 anhand von Pre-Tests und Erprobungsphasen modellhaft umgesetzt werden. Hier gab es durchaus positive Ergebnisse, sowohl unter Berücksichtigung des Erfassungs- und Dokumentationsaufwands als auch bzgl. der höheren Anzahl notwendiger Pflegekräfte.

Allerdings bleibt abzuwarten, inwiefern sich die erhöhten Minutenwerte und der dadurch gestiegene Personalbedarf der PPR 2.0 flächendeckend umsetzen lassen. Denn der anhaltende Fachkräftemangel in der Pflege bleibt ebenso bestehen wie der demografische Wandel und andere strukturelle Herausforderungen.

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