Expertenstandard Mobilität: Zusammenfassung, Maßnahmen und Implementierung

16.12.2020 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Der Expertenstandard Mobilität basiert auf der Regelung gemäß § 113 SGB XI und wurde von den Vertragsparteien in Auftrag gegeben. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte sowie Wissenswertes zur Implementierung dieses Standards für die Pflege.

Expertenstandard Mobilität: Zusammenfassung

Der Expertenstandard zum Thema „Erhalt und Förderung der Mobilität“ ist im Dezember 2020 veröffentlicht worden. Es ist der erste Expertenstandard, der zwar vom DHQP im Jahr 2014 entwickelt wurde, aber nicht von diesem in Kraft gesetzt werden konnte, weil er auf dem § 113 SGB XI basiert und von den Vertragsparteien in Auftrag gegeben wurde. 

Das Ziel dieses Expertenstandards ist es, die Mobilität von pflegebedürftige Personen zu fördern. Denn die Mobilität ist laut den Autoren die Grundlage für die Selbstständigkeit in zahlreichen Lebensbereichen und ist oft Voraussetzung für die Teilhabe am sozialen Leben. Immobilität sowie Bewegungseinschränkungen fördern dagegen massive Gesundheitsprobleme und schwerwiegende Erkrankungen.  

Der Mangel an Mobilität ist einer der entscheidendsten Faktoren für dauerhaft bestehende Pflegebedürftigkeit, weshalb es umso wichtiger ist, den Expertenstandard Mobilität regelmäßig zu aktualisieren und an neueste Erkenntnisse anzupassen. Das Ziel, Mobilität zu fördern, ist deswegen nicht nur aus Sicht der Betroffenen, sondern auch des Pflegepersonals wesentlich. 

Zielgruppe des Expertenstandards Mobilität 

Der Expertenstandard Mobilität ist adressiert an Pflegefachkräfte in allen Pflegesettings, unabhängig davon, ob es sich um ambulante, stationäre oder teilstationäre Versorgungsformen handelt. Entscheidend ist nur, dass Pflegebedürftige eine kontinuierliche Pflege erfahren und die Mobilität somit andauernd gefördert wird. Die Förderung der Mobilität ist nicht „nebenbei“ umsetzbar, wie die Verfasser des Expertenstandards betonen.

Genauso wenig nebenbei sollte die stetige Weiterbildung der Pflegekräfte erfolgen. Auch die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) fordern von allen Pflegekräften, sich regelmäßig intern fortzubilden.

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Selbstbestimmung des Betroffenen 

Die Autoren des Expertenstandards betonen auch in der Aktualisierung die Selbstbestimmung der Betroffenen. Keinen Pflegebedürftigen darf die Förderung der Mobilität aufgezwungen werden. Vorgesehen ist eher ein Aushandlungsprozess zwischen Pflegefachkraft und Betroffenen. Das heißt, Pflegebedürftige können die Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität auch ablehnen. Im Fall von Personen mit Demenz sollten Angehörige hinzugezogen werden. 

Was ist Mobilität in der Pflege?

Der aktualisierte Expertenstandard definiert Mobilität als „Eigenbewegung“. Die Eigenbewegung erfolgt dabei gezielt, um sich fortzubewegen und den Körper in seiner Lage zu verändern. Dies beinhaltet (mit Hilfe oder auch ohne):   

  • Lagewechsel im Liegen
  • Lagewechsel im Sitzen
  • Aufstehen
  • Umsetzen 
  • Gehen

Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Mobilität 

Der Expertenstandard Mobilität definiert drei Arten von Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Mobilität: 

  1. Einzelinterventionen
  2. Gruppeninterventionen
  3. Integration mobilitätsfördernder Aspekte in Alltagsaktivitäten und alltägliche Pflegemaßnahmen  

Welche konkreten Maßnahmen Pflegefachkräfte ergreifen, um die Mobilität eines Pflegebedürftigen zu erhalten bzw. zu fördern, hängt dabei im Wesentlichen von den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und dem Aushandlungsprozess zwischen Pflegefachkraft und der zu pflegenden Person ab. 

Von besonderer Bedeutung sind außerdem die Beratung, Anleitung und Information der Betroffenen. 

Implementierung des Expertenstandards Mobilität 

Die Autoren gehen davon aus, dass Pflegefachkräfte grundsätzlich schon die notwendigen Fähigkeiten für eine erfolgreiche Implementierung des Expertenstandards Mobilität mitbringen. Trotzdem weisen sie darauf hin, dass Fortbildungen bei der Implementierung notwendig und hilfreich sind. Notwendige Kenntnisse für die Implementierung sind: 

  • Wissen, welche Faktoren direkten oder indirekten Einfluss auf die Mobilität haben.
  • Kompetenz, um komplexe pflegerische Sachverhalte einzuschätzen.
  • Wissen, auf welche Art und Weise Intervention möglich ist.
  • Wissen, wo die eigenen fachlichen Grenzen erreicht sind und wann andere Berufsgruppen hinzugezogen werden müssen. 

Das Vorgehen bei der Implementierung von Expertenstandards basiert auf vier Phasen:

  1. Einschätzung
  2. Festlegung der Maßnahmen
  3. Beratung, Anleitung und Information
  4. Evaluation

Jede Phase wird auf struktureller Ebene, prozessualer Ebene und der Ergebnisebene ausformuliert. Bei der Festlegung der Maßnahmen kann es also so aussehen: 

Strukturelle Ebene 

Auf struktureller Ebene ist definiert, dass 

  • die Pflegefachkraft in der Lage ist, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität zu planen und zu koordinieren. 
  • vonseiten der Pflegeeinrichtung sichergestellt ist, dass Maßnahmen zu Erhalt und Förderung der Mobilität Teil des internen Qualitätsmanagements sind. 

Prozessuale Ebene 

Auf prozessualer Ebene ist wichtig, dass Maßnahmen zur Förderung der Mobilität gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen geplant und koordiniert werden. Wenn es sich z. B. um eine Person mit Demenz handelt, können zudem die Angehörigen mit einbezogen werden. Die Pflegefachkraft ist dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt werden. 

Ergebnisebene

Als Ergebnis liegt ein Maßnahmenplan vor. 

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Welche Expertenstandards gibt es in der Pflege? – Übersicht

Mit der Implementierung von Expertenstandards in der Pflege wird die Qualität in der Pflege sichergestellt. Jeder Expertenstandard berücksichtigt dabei pflegewissenschaftliche sowie pflegepraktische Erfahrungen. 

Der Expertenstandard Mobilität grenzt sich in dem Sinne von den anderen Expertenstandards ab, dass er sich ausschließlich auf die Verbesserung der Mobilität konzentriert. Es geht nicht darum, die generelle Bedeutung der körperlichen Aktivität zu fokussieren. Auch wenn der Erhalt der Mobilität Bezüge zu Sturzvermeidung, Kontrakturen und Dekubitus hat.  

Abgrenzung zu Pflegestandards  

Während Pflegestandards betriebsintern, also für jede Einrichtung individuell ausgearbeitet werden, dienen Expertenstandards als Grundlage für die Ausarbeitung dieser Pflegestandards. Die Expertenstandards wurden von Pflegeexperten erarbeitet und sind Konsens in der gesamten Berufsgruppe.

Quelle: „Pflege und Expertenstandards auf CD-ROM“

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