Organisatorischer Brandschutz: Definition, Maßnahmen und Checkliste

23.02.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Um Brände im Unternehmen vorzubeugen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes festlegen. Dazu gehört z. B. das Unterweisen der Beschäftigten oder die Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Welchen Vorgaben unterliegen Arbeitgeber und welche Maßnahmen müssen sie für den organisatorischen Brandschutz ergreifen?

  

Inhaltsverzeichnis

  1. Organisatorischer Brandschutz: Definition
  2. Ziele des organisatorischen Brandschutzes
  3. Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz
  4. Organisatorischer Brandschutz: Checkliste
  5. Organisatorischer Brandschutz nach DGUV und TRVB

Organisatorischer Brandschutz: Definition

Der organisatorische Brandschutz beschreibt alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes eines Unternehmens. Er ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzt die Maßnahmen des anlagentechnischen und baulichen Brandschutzes. Zusätzlich lässt sich der Begriff in den betrieblichen und abwehrenden Brandschutz unterteilen.

Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:

vorbeugender Brandschutz
anlagentechnischer Brandschutz baulicher Brandschutz organisatorischer Brandschutz
betrieblicher Brandschutz abwehrender Brandschutz

Für die Brandschutzorganisation im Unternehmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zwar kann er bestimmte Bereiche seiner Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder andere qualifizierte Mitarbeiter übertragen. Dennoch ist der Arbeitgeber für den Brandschutz im Gebäude zuständig und verantwortlich, wenn er Aufgaben an andere Personen übermittelt.

Ziele des organisatorischen Brandschutzes

Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, bereits im Voraus die Entstehung eines Brands im Gebäude zu verhindern. Er dient in seiner Gesamtheit als vorbeugende Schutzmaßnahme, die einzelnen Maßnahmen zählen entweder zum betrieblichen oder abwehrenden Brandschutz.

Kommt es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu einem Brand im Unternehmen, dienen die Vorkehrungen im organisatorische Brandschutz außerdem dazu, die entstehenden Brandschäden möglichst gering zu halten.

Gleichzeitig kann der Arbeitgeber mithilfe des organisatorischen Brandschutzes prüfen, wie wirksam seine Maßnahmen im anlagentechnischen und baulichen Brandschutz sind. Alle drei Bereiche gehen Hand in Hand bei der Prävention von Bränden und ergänzen sich gegenseitig.

Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz

Grundlegender Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes ist es, dass der Arbeitgeber die zur Brandverhütung und -bekämpfung erforderliche Organisation aufbaut. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz:

  • Regelmäßige Unterweisungen zum Brandschutz für alle Beschäftigten durchsetzen.
  • Räumungs- und Notfallübungen für den Gefahrenfall durchführen.
  • Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer  bestellen bzw. benennen.
  • Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsstätte erstellen.
  • Brandschutzordnung für das Gebäude entwerfen.
  • Brandschutzbegehungen durchführen.
  • Flucht- und Rettungspläne erstellen.
  • Ersthelfer bestimmen und Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb schaffen.
  • Ggf. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entwickeln.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig ist der organisatorische Brandschutz nicht nur Aufgabe des Arbeitgebers und der anderen Brandschutzverantwortlichen. Vielmehr ist er als Gemeinschaftsaufgabe aller Angestellten zu verstehen.

Denn nur, wenn alle die Anweisungen zum organisatorischen Brandschutz befolgen, können die präventiven Maßnahmen tatsächlich wirken. Das Verhalten der Beschäftigten trägt essenziell dazu bei, dass Brände und Explosionen vermieden werden und im Brandfall eine wirksame Bekämpfung der Entstehungsbrände möglich ist.

Unterweisungspflicht des Arbeitgebers

Eine effektive und zeitsparende Methode, alle Angestellten möglichst zeitsparend und einheitlich zum Brandschutz aufzuklären, ist eine entsprechende Unterweisung. Diese sollten möglichst praxisnah und vor allem rechtssicher gestaltet sein. Außerdem sollte der Arbeitgeber die Unterweisung der Beschäftigten regelmäßig wiederholen.

Daneben ist der Arbeitgeber nach §§ 10, 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle Mitarbeiter zum Brandschutz regelmäßig zu unterweisen.

Um der gesetzlichen Unterweisungspflicht nachzukommen, gibt es die Schulungs-DVD „Unterweisung: Verhalten im Brandfall“ zur Unterweisung der Mitarbeiter im organisatorischen Brandschutz. Darin enthalten sind anschauliche Präsentationen und Filmsequenzen mit allen erforderlichen Inhalten gemäß den rechtlichen Vorgaben – einsatzfertig aufbereitet.

Organisatorischer Brandschutz: Checkliste

Für einen ausreichenden organisatorischen Brandschutz sind der Arbeitgeber bzw. der Brandschutzbeauftragte oder andere Verantwortliche im Brandschutz zuständig.

Damit diese einen Überblick bekommen, welche Maßnahmen für den organisatorischen Brandschutz vor Ort erforderlich sind, kann folgende Checkliste bei der Überprüfung helfen: 

Checkliste: Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzfaktoren mithilfe der Gefährdungsbeurteilung bewerten, wie z. B.:
 
  • betriebliches Gefährdungspotenzial (Art der Tätigkeiten, Maschinen, Gefahrstoffe etc.)
  • im Gebäude gelagerte Waren, Substanzen, Abfälle sowie die zugehörigen Brandklassen
  • Anzahl der ortskundigen Personen (z. B. Angestellte) und ortsfremden Personen (z. B. Kunden, Patienten, Besucher)
  • Anzahl von Personen mit Behinderung; benötigen im Brandfall ggf. zusätzliche Unterstützung
  • bereits im Unternehmen vorhandene Einrichtungen zum anlagentechnischen Brandschutz
  • umgesetzte Maßnahmen zum baulichen Brandschutz am Gebäude
  • Zugang zu Flucht- und Rettungswegen sowie Notausgängen
  • Brandabschnitte, in die das Gebäude eingeteilt ist
Regelmäßige Unterweisung aller Angestellten zu folgenden Themen:
 
Entstehen von Bränden oder Explosionen im Gebäude präventiv verhindern, durch z. B.:
 
  • Brandlasten im Gebäude verringern oder wenn möglich ganz beseitigen
  • zeitlich und örtlich begrenzte Nutzungsbeschränkungen einführen
  • Maßnahmen gegen Brandstiftung festlegen
Wirksamer baulicher und anlagentechnischer Brandschutz durch z. B.:
 
  • Brand-/Rauchmelder und Alarmierungseinrichtungen regelmäßig auf Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit testen
  • brandschutztechnische Einrichtungen wie Feuerlöscher oder Brandschutzausrüstung instand halten
  • bei baulichen Änderungen oder geänderter Nutzung des Gebäudes die Vorgaben zum Brandschutz beachten

Organisatorischer Brandschutz nach DGUV und TRVB

Die Rahmenbedingungen und Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften und Regelwerken. Dazu gehören z. B.:

Produktempfehlung

Eine ausführliche Übersicht über alle relevanten Vorschriften und DIN-Normen zum organisatorischen Brandschutz finden Verantwortliche im „Handbuch Brandschutzvorschriften“.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Sicherheitshandbuch auf CD-ROM“