Gesellschaftsvertrag
Bei der Gründung des Unternehmens wird von den Beteiligten in schriftlicher Form ein Gesellschaftsvertrag geschlossen.
Er regelt alle Rahmenbedingungen für das Wirtschaften des Unternehmens, z. B. die Festlegung der Kapitalanteile der einzelnen Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Gewinnverteilung. Es empfiehlt sich juristische Beratung.
Für die Rechtsform einer GmbH muss der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) notariell abgeschlossen werden.
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