Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)

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Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Abfallrechts und regelt detailliert das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen. Diese Verordnung basiert auf den §§ 53, 54 und 55 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen sicherzustellen. Parallel hierzu gilt auch die Gewerbeabfallverordnung für Unternehmen.

Regelungsumfang und Zuständigkeiten

Die AbfAEV legt fest, wer für bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft eine Erlaubnis benötigt oder verpflichtet ist, eine Anzeige zu erstatten. Generell erfordern das Sammeln und Befördern von Abfällen eine behördliche Erlaubnis, wobei bestimmte Tätigkeiten von dieser Pflicht ausgenommen sind. Auch die Art der Abfälle spielt eine Rolle, da für gefährliche Abfälle strengere Regelungen gelten.

Zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und die Erteilung von Erlaubnissen sind meist Kreisverwaltungsbehörden, wie Landratsämter oder kreisfreie Städte. In Unternehmen ist ein Abfallbeauftragter für eine nachhaltige Abfallwirtschaft zuständig.

Besondere Bestimmungen für Händler und Makler

Nicht nur Beförderer, sondern auch Händler und Makler von Abfällen sind von der AbfAEV betroffen. Insbesondere müssen Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ein Register führen, das den Verbleib und die Bewegung dieser Abfälle dokumentiert, um Transparenz und Kontrolle im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu gewährleisten.

Neuerungen und praktische Umsetzung

Zu den neueren Änderungen gehört die Anpassung der Mitführungspflicht von Dokumenten bei Abfalltransporten, die am 1. Mai 2024 in Kraft tritt. Diese Änderung soll die Nachverfolgbarkeit von Abfallströmen verbessern und die administrative Abwicklung vereinfachen. Zudem ist es möglich, Anzeigen und Erlaubnisanträge elektronisch über das Portal ZKS-Abfall einzureichen, was das Verfahren weiter digitalisiert und beschleunigt.

Die AbfAEV spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Abfallwirtschaft, indem sie dazu beiträgt, dass Abfälle ordnungsgemäß gesammelt, transportiert und recycelt oder beseitigt werden, was letztlich dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit dient. Ihre strikte Anwendung und kontinuierliche Anpassung an neue Gegebenheiten und Technologien sind essenziell für eine nachhaltige Abfallwirtschaft in Deutschland.

Quelle: Umweltpakt Bayern, LfU Bayern, Lexsoft, Bundesministerium für Umwelt